Sommerlochentscheidung des OLG Karlsruhe?

ein Beitrag von Thomas Meyer-Falk

Manche Gerichtsentscheidungen muten schon recht eigenwillig an. Am 18. Juli 2019 hatte das Oberlandesgericht (OLG) in Karlsruhe darüber zu entscheiden, ob die Justizvollzugsanstalt Freiburg für den Bereich der Sicherungsverwahrung eher recht freihändig Sonderausführungen durchführen dürfe oder nicht. Um es vorweg zu nehmen, die Insassen haben auf ganzer Linie verloren.

Die Vorgeschichte
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Mai 2011 die Sicherungsverwahrung insgesamt für verfassungswidrig erklärt (Urteil 4.5.2011, Az. 2 BvR 2365/09) und dem Bund, wie den Ländern Frist bis 2013 gewährt um durch gesetzgeberische Maßnahmen die festgestellten Defizite zu beheben.

In Absatz 114 des Urteilstextes erkannte das Bundesverfassungsgericht recht luzide, dass die „unbestimmte Dauer der Sicherungsverwahrung (…) schwerwiegende psychische Auswirkungen haben (könne)“. Insbesondere könnten die Verwahrten in „Lethargie und Passivität“ verfallen. Um dem entgegen zu wirken wurde vom Gericht das „Motivierungsgebot“ entwickelt, nämlich die mögliche Einführung eines „Anreizsystems“, mit welchem aktive Mitarbeit durch „Vergünstigungen oder Freiheiten honoriert“ werden könnten.

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Die 3 von der Parkbank: Update zum Verfahren und den Gefangenen

anonymer Beitrag erschienen auf de.indymedia.org

Hintergrund
Vor ca. einem Monat wurden drei Gefährt_innen in Hamburg Eimsbüttel festgenommen. Zwei von ihnen sitzen seitdem in U-Haft. Mit diesem Text wollen wir über die neuen Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Repressionsschlag gegen die drei informieren, auch wenn es zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht viele Informationen gibt.

Was ist passiert: In der Nacht auf den 08. Juli wurden die drei Gefährt_innen auf einer Parkbank kontrolliert und darauf hin festgenommen. Kurz darauf wurden mehrere Wohnungen in Hamburg durchsucht, Türen und Einrichtungen zertrümmert und ein Haufen Kram mitgenommen. Teilweise wurde den Anwesenden keine Liste der beschlagnahmten Gegenstände ausgehändigt. Einen Tag später veröffentlichten die Bullen eine Mitteilung, in der sie die Verschleppung der drei mit dem Verdacht auf die Vorbereitung einer schweren Straftat („mutmaßliche Brandstiftung“) begründen. Einen Tag nach der Festnahme wurden die Betroffenen dem Haftrichter vorgeführt. Zwei von ihnen sind seitdem in U-Haft. Der Haftbefehl der dritten Person wurde ausgesetzt und sie kam unter Meldeauflagen raus. Sie darf die BRD nicht verlassen. Der Haftbefehl wurde jedoch nur ausgesetzt und nicht etwa aufgehoben. Eine von der Verteidigung beantragte Haftprüfung wurde von dieser aus strategischen Gründen zurückgezogen. In der Haftprüfung wird über den Fortbestand der Untersuchungshaft bis zum Prozess entschieden. Haftprüfungen sind nicht öffentlich.

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Es ist Mord!

ein Beitrag von Thomas Meyer-Falk

In den letzten Monaten wird wieder intensiver über das Sterben im Mittelmeer berichtet und diskutiert, auch deshalb, weil deutsche Schiffe bzw. Kapitäninnen und Kapitäne von der italienischen Justiz verfolgt werden. Von den Titelseiten der Presse schreien uns ihre Gesichter entgegen, machen uns, die wir im Trockenen sitzen, auch ein schlechtes Gewissen. Das rege Spendenaufkommen nach Aufrufen u.a. von Jan Böhmermann kann als Indiz gelten, gewissermaßen die moderne Form des Ablasses.

Meine Frage ist nun, gibt es einen moralisch qualitativen Unterschied zwischen Morden des NSU oder wie kürzlich an dem Kasseler Regierungspräsidenten einerseits und dem Sterbenlassen der Geflüchteten im Mittelmeer, das die EU – Regierungen und deren Mitglieder zu verantworten haben, andererseits?

Friedrich Engels schrieb in seiner Schrift gegen die sozialen Auswirkungen des Kapitalismus davon, dass wir von Totschlag oder Mord sprächen, wenn ein Einzelner einem Anderen körperlichen Schaden zufüge, der zu dessen Tod führe, um dann zu betonen, es sei jedoch ebenso Mord, wenn die Gesellschaft hunderten oder tausenden Menschen Lebensbedingungen und Verhältnissen aussetze, die deren Tod bedingen („Die Lage der arbeitenden Klasse in England“). In diesen Fällen handele es sich um versteckten, heimtückischen Mord, so Engels in seiner Analyse.

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Der alltägliche Vollzugswahnsinn in der Freiburger Sicherungsverwahrung

Immer wieder gibt es Gelegenheit über den Vollzugsalltag in einer Haftanstalt zu berichten, mal sonderbar, mal skurril und in selteneren Fällen ist sogar irgendwas „wahnsinnig gut“. Und so soll es heute um die Intensivbetreuung eines Insassen im Rahmen eines Grillfestes gehen (1.), die fehlende Betreuung auf einer der SV-Stationen (2.), die Zellenrazzien-Problematik (3.) und den Schulbesuch (4.).

  1. Intensivbetreuung bei Grillfest

Eigentlich findet in der SV-Anstalt (SV = Sicherungsverwahrung) jedes Jahr im Juli ein Grillfest statt, zu welchem Angehörige und BetreuerInnen eingeladen werden konnten. Die Verwahrten und deren BesucherInnen, sowie das Personal saßen sodann im Knasthof auf Bierbänken zusammen und es wurde rund zwei Stunden gegrillt.

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SOlidarität mit den 3 von der Parkbank!

Liebe 3 von der Parkbank, wir haben gehört, dass ihr 3 am Montag, den 08. Juli festgenommen wurdet. Eine*r von euch ist inzwischen wieder draußen. Wir wünschen euch viel Mut und Kraft. Der Kampf geht weiter, für euch haben sich nur die Bedingungen verändert. Mit Power durch die Mauern, ob drinnen und draußen, bis sie brechen! Bundesweite Solistrukturen gegen G2 14. Juli 2019 SOlidarität mit den 3 von der Parkbank! weiterlesen

Ordnungsgelder wegen feministischer Aktion in Prag

Liebe Leute,

uns ist zu Ohren gekommen, dass seit einigen Tagen Amtspost via Einschreiben von der Stadt Prag versandt wird. Diese steht in Zusammenhang mit einer feministischen Aktion am 27. April in Prag, als einige Aktivist*innen gegen den „nationalen Marsch für die Familie“ an der Mánes-Brücke demonstriert hatten. Da die Anschreiben auf tschechisch verfasst wurden, möchten wir euch im folgenden kurz darüber aufklären was Inhalt des Briefes ist und was für Handlungsoptionen ihr habt.

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Ermittlungsausschuss am 1. Juni 2019 II

Wir sind wohl mal wieder die letzten. Stand 19:30 Uhr gibt es keine Personen mehr, die sich im Gewahrsam der Polizei befinden. Über den Tag verteilt wurden uns 7 Festnahmen gemeldet, hauptsächlich aufgrund von Verstößen gegen das Versammlungsgesetz. Die Bullen hatten wohl kein einheitliches Konzept für die Gewahrsamnahmen, sondern karrten die Menschen immer zur nächstbesten Wache. Desweiteren gab es einen längere Kesselung von ungefähr 25 … Ermittlungsausschuss am 1. Juni 2019 II weiterlesen

Ermittlungsausschuss am 1. Juni 2019

Der Ermittlungsausschuss ist am Samstag von 8 Uhr bis Ende unter der Nummer 0351 899 60 456. Bitte meldet euch bei uns, wenn ihr oder andere in Gewahrsam genommen werdet. Bei vorübergehenden Personalienkontrollen auf der Straße können wir meist nicht helfen. Bei allen Vorwürfen etc. kommt gern in unsere Sprechstunde jeden 1., 3. und 5. Dienstag im Monat im AZ Conni 19 Uhr. Wenn ihr … Ermittlungsausschuss am 1. Juni 2019 weiterlesen

Das Glück der Pferde – ihre Reiter*innen auf die Erde

ein Aufruf des Anarchistischen Netzwerk Dresden
zum Audiobeitrag des AND gehts hier.

Am 22.05 um 9:30 steht ein Aktivist und Freund von uns vor dem Amtsgericht Dresden. Es wird ihm vorgeworfen eine berittene Polizistin als Tierquälerin beleidigt zu haben. In einem ersten Strafbefehl wurde er aufgefordert, aus diesem Grund 400€ zu zahlen.
Wir möchten zum Prozess zu kreativem Protest einladen.
Seid widerständig und solidarisch!

Ein Polizeipferd muss viel aushalten: im Wind schnalzende Fahnen, Luftballons, Rufe, Polizeisirenen und schmerzhafte Gertenhiebe in die Seite, zeigen sie zu viel Stress und Unruhe. Selbst Schüsse oder Feuer dürfen das arme Tier nicht schrecken.

Diese Wiederstandfähigkeit trainieren die Polizeireiter*innen den Tieren in der Ausbildung an, die bis zu zwei Jahre dauern kann. Die „Ausbildung“ der Pferde umfasst Dressur-, Spring-, Gelände- und sogenannte „Gewöhnungs“arbeit. Dabei werden die Pferde, wie später im Einsatz, mit Situationen konfrontiert, die ihrem natürlichen Verhalten widersprechen. 

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Zschächners §129-Verfahren: ‚Sperrt die Linken ein!‘

ein Beitrag der Roten Hilfe Erfurt, Jena und Südthüringen

Wie durch eine parlamentarische Anfrage des Landtagsabgeordneten Steffen Dittes öffentlich wurde, läuft in Thüringen seit dem 21.02.2018 ein Ermittlungsverfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung gemäß § 129 StGB, das der „politischen Kriminalität links“ zugeordnet wird. Dieses liegt in der Hand der Staatsanwaltschaft Gera und richtet sich gegen sechs Beschuldigte. Obwohl der inzwischen berüchtigte Rechtsaußen-Staatsanwalt Martin Zschächner nun nicht mehr im Bereich Staatsschutz tätig ist, bleibt das Verfahren aktuell und damit auch die vermutlich laufenden Ermittlungsmaßnahmen.

Die Ermittlung in einem §129-Verfahren erlaubt dem Staat u.a. auch die Telekommunikation und die Wohnräume der Beschuldigten zu überwachen. Dies trifft dann nicht nur diejenigen, gegen die die TK-Überwachung angeordnet wurde, sondern auch Personen, die mit den Beschuldigten in Kontakt stehen. Wie immer gilt auch bei diesen Nachrichten zuerst: Keine Panik. Blindes Misstrauen und Rückzug aus dem politischen Aktivismus helfen niemandem außer denen, die uns kriminalisieren wollen.

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