Die „Schriftliche Anhörung wegen einer Ordnungswidrigkeit“ oder auch „… im Strafverfahren“

Immer wieder begegnen uns in der Beratung Probleme mit der Schriftlichen Anhörung, welche die Behörden sowohl im Strafverfahren als auch bei Ordnungswidrigkeiten verschicken. An und für sich ist die Sache einfach: wir, aber auch alle guten Strafverteidiger*innen, empfehlen gegenüber den Cops stillschweigen zu bewahren – zumindest mal solange bis die Aktenlage im laufenden Verfahren bekannt ist. (Wir gehen natürlich darüber hinaus und verweigern grundsätzlich jegliche Aussage, auch wenn die Aktenlage bekannt ist. Aber egal an der Stelle.) Dementsprechend empfehlen wir allen Menschen, die mit einem Anhörungsbogen zu uns kommen: ignorieren, abheften.

Viele wissen eigentlich, dass sie auf die Briefe nicht reagieren müssen, sind dann aber doch verwirrt, denn die Cops basteln in den Brief einen kleinen aber entscheidenden Satz hinein, der ein Ignorieren des Schreibens erscheinen lässt, als wäre es eine gefährliche Ordnungswidrigkeit.

Im letzten Absatz auf der ersten Seite wird nämlich eine Belehrung ausgesprochen. In dieser heißt es: „Sie haben das Recht […] keine Angaben zur Sache zu machen. […] Sie werden darauf hingewiesen, dass Sie in jedem Fall verpflichtet sind, Fragen zu Ihren Personalien (Pflichttps://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/BJNR004810968.htmlhtangaben) vollständig und richtig zu beantworten (§ 163b StPO). Die Verletzung dieser Pflicht ist nach § 111 des Ordnungswidrigkeitsgesetzes mit Geldbuße bedroht.“

Ein Blick auf die beiden genannten Paragrafen bringt, nun ja, ein wenig Erleuchtung (https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__163b.html & https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/BJNR004810968.html).

§ 163b StPO regelt die Maßnahmen zur Identitätsfeststellung. Die Bullen dürfen Verdächtige festhalten und ihre Personalien kontrollieren. Falls notwendig dürfen sie dafür auch durchsuchen. Was das mit den zu machenden „Pflichtangaben“ zu tun hat, ist ein wenig unklar. Zu richtigen oder falschen Angaben über die eigene Identität steht dort nix. Das findet sich aber im Ordnungswidrigkeitengesetz unter § 111. Dort ist geregelt, dass im Falle falscher Personalienangaben ein Bußgeld BIS ZU 1000 Euro fällig wird. Au Backe.

Doch wie haben die Bullen eigentlich den Brief an euch zu gestellt, wenn sie noch Angaben zu euren Personalien brauchen? Geht das überhaupt? Nein. Sie haben eure Personalien bereits oder zumindest hinreichende Angaben zu eurer postalischen Erreichbarkeit. Sonst wäre der Brief ja irgendwo versauert.

Was klingt, als würdet ihr direkt mit Bußgeldern belegt, wenn ihr auf diesen Anhörungsbogen nicht antwortet, heißt eigentlich nur: wenn ihr Angaben zu eurer Person macht, dann macht die wahrheitsgemäß. Müsst ihr aber gar nicht, wenn ihr keine Antwort zu den Bullen schickt. Nur wer irgendwas als Antwort schreibt, hat die Verpflichtung wahrheitsgemäße Angaben ZUR EIGENEN PERSON zu machen. Zur Sache selbst könnt ihr in der Antwort Schweigen oder sonst welche Lügen erfinden. Den Aufwand könnt ihr aber einfach lassen: Brief abheften und ignorieren ist die beste Möglichkeit die ihr habt.

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