Die „Schriftliche Anhörung wegen einer Ordnungswidrigkeit“ oder auch „… im Strafverfahren“

Immer wieder begegnen uns in der Beratung Probleme mit der Schriftlichen Anhörung, welche die Behörden sowohl im Strafverfahren als auch bei Ordnungswidrigkeiten verschicken. An und für sich ist die Sache einfach: wir, aber auch alle guten Strafverteidiger*innen, empfehlen gegenüber den Cops stillschweigen zu bewahren – zumindest mal solange bis die Aktenlage im laufenden Verfahren bekannt ist. (Wir gehen natürlich darüber hinaus und verweigern grundsätzlich jegliche Aussage, auch wenn die Aktenlage bekannt ist. Aber egal an der Stelle.) Dementsprechend empfehlen wir allen Menschen, die mit einem Anhörungsbogen zu uns kommen: ignorieren, abheften.

Viele wissen eigentlich, dass sie auf die Briefe nicht reagieren müssen, sind dann aber doch verwirrt, denn die Cops basteln in den Brief einen kleinen aber entscheidenden Satz hinein, der ein Ignorieren des Schreibens erscheinen lässt, als wäre es eine gefährliche Ordnungswidrigkeit.

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