Zschächners §129-Verfahren: ‚Sperrt die Linken ein!‘
ein Beitrag der Roten Hilfe Erfurt, Jena und Südthüringen
Wie durch eine parlamentarische Anfrage des Landtagsabgeordneten Steffen Dittes öffentlich wurde, läuft in Thüringen seit dem 21.02.2018 ein Ermittlungsverfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung gemäß § 129 StGB, das der „politischen Kriminalität links“ zugeordnet wird. Dieses liegt in der Hand der Staatsanwaltschaft Gera und richtet sich gegen sechs Beschuldigte. Obwohl der inzwischen berüchtigte Rechtsaußen-Staatsanwalt Martin Zschächner nun nicht mehr im Bereich Staatsschutz tätig ist, bleibt das Verfahren aktuell und damit auch die vermutlich laufenden Ermittlungsmaßnahmen.
Die Ermittlung in einem §129-Verfahren erlaubt dem Staat u.a. auch die Telekommunikation und die Wohnräume der Beschuldigten zu überwachen. Dies trifft dann nicht nur diejenigen, gegen die die TK-Überwachung angeordnet wurde, sondern auch Personen, die mit den Beschuldigten in Kontakt stehen. Wie immer gilt auch bei diesen Nachrichten zuerst: Keine Panik. Blindes Misstrauen und Rückzug aus dem politischen Aktivismus helfen niemandem außer denen, die uns kriminalisieren wollen.
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