Ordnungsgelder wegen feministischer Aktion in Prag

Liebe Leute,

uns ist zu Ohren gekommen, dass seit einigen Tagen Amtspost via Einschreiben von der Stadt Prag versandt wird. Diese steht in Zusammenhang mit einer feministischen Aktion am 27. April in Prag, als einige Aktivist*innen gegen den „nationalen Marsch für die Familie“ an der Mánes-Brücke demonstriert hatten. Da die Anschreiben auf tschechisch verfasst wurden, möchten wir euch im folgenden kurz darüber aufklären was Inhalt des Briefes ist und was für Handlungsoptionen ihr habt.

In dem Einschreiben wird euch vorgeworfen eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, als ihr euch an besagtem Ort und Zeit auf der Straße befandet und diese nach Aufforderung durch die Polizei nicht verlassen habt. Die erhobene „Anschuldigung“ lautet also der Polizei nach wiederholter Aufforderung nicht folge geleistet zu haben. Dafür sollt ihr binnen 30 Tage ein Ordnungsgeld von 1000 CZK an die im Brief angegebene Kontonummer unter Verwendung der nebenstehenden Referenznummer (als Verwendungszweck) überweisen. 1000 CZK entsprechen in etwa 40€ (der exakte Betrag wäre aktuell 39,22€). In einigen Einschreiben wir überdies erklärt die Höhe des Ordnungsgeldes sei nur so „gering“, da es sich um „das erste mal“ handle. Außerdem wird im Brief darauf verwiesen, dass es die Möglichkeit gibt, innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt des Einschreibens Widerspruch gegen das Ordnungsgeld/die Ordnungswidrigkeit einzulegen. Solltet ihr innerhalb der erwähnten Fristen weder das Ordnungsgeld gezahlt noch Widerspruch eingelegt haben, drohen dem Anschreiben nach Höchststrafen von 10.000 bis 15.000 CZK (ca. 400 – 600€).

Falls ihr euch dafür entscheidet das Ordnungsgeld zu bezahlen, könnt ihr als alternative zur im Brief angegebenen nationalen Kontonummer folgende IBAN und BIC verwenden.

IBAN: CZ65 0800 0000 1920 0072 7399

BIC: GIBACZPX

Diese entsprechen der im Brief angegebenen nationalen Kontonummer. Die Referenznummer welche als Verwendungszweck angegeben werden soll findet ihr an der im Bild markierten Stelle auf der zweiten Seite des Anschreibens.

Falls ihr euch dafür entscheiden solltet, Widerspruch einzulegen solltet ihr euch rasch an uns oder einen Anwalt wenden, welcher mit tschechischem Recht vertraut ist.

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