2. Bericht vom Prozess gegen die Putzi-Besetzer*innen Opossum und Koala
„Wenn es als Straftat gilt Wohnraum zu schaffen, dann klagt uns an!“
Am 27.05.2020 fand ab 12:45 der zweite Prozesstermin gegen die Putzi-Besetzer*innen statt. Wie schon beim ersten Prozesstermin am 18.05. gab es vor dem Amtsgericht Dresden eine Soli-Kundgebung, an der viele Unterstützer*innen teilnahmen. Im Gerichts“saal“ gab es diesmal sieben Plätze für Presse und Öffentlichkeit. Laut Richter Fiedler stünde einfach kein größerer Raum zur Verfügung. Es gab nicht einmal genug Platz für beide Beschuldigte und ihre Verteidigung.
Bei dem Termin sollten die neuen Beweise verlesen werden. Unter anderem die Antwort auf die schriftliche Nachfrage bei Dr. Helmut Röschinger, ob Felix Lukasch vor bzw. am 20.01.2020 bevollmächtigt war als gesetzlicher Vertreter für die Argenta Gruppe zu handeln und ob diese berechtigt war für das Objekt auf der Königsbrücker Straße einen Strafantrag zu stellen. Gleich zu Beginn legte die Verteidigung einen Antrag auf Unmittelbarkeit nach § 226 Abs. 1 StPO ein, dieses Beweismittel nicht zu verlesen und Röschinger als Zeuge zu laden. Da das Antwortschreiben sich mit verschiedenen Aktenvermerken widerspricht und zu bezweifeln ist, dass die Aussagen der Wahrheit entsprechen. Im Raum steht die Frage, ob Röschinger einerseits überhaupt von der Besetzung vor der Räumung gewusst hat und andererseits ob er tatsächlich hätte Räumen lassen/Strafantrag gestellt hätte, wenn er den gesamten Sachverhalt gekannt hätte. Staatsanwalt Thürmer lehnte diesen Antrag direkt ab.
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