Am 25. August 2026 wurde am Dresdner Amtsgericht gegen eine Genossin verhandelt. Ihr wurde Versuchte Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen. Beides sei im Rahmen der Demonstration des Bündnis gegen Kürzungen am 21. November 2024 vor dem Rathaus passiert.
Mehrere hundert Menschen hatten sich an besagtem Tag vor dem Rathaus eingefunden um gegen die absurden Sparmaßnahmen des Dresdner Stadtrates zu protestieren: Kitas, öffentlicher Nahverkehr, Müllabfuhr und Feuerwehr – egal welcher Posten der öffentlichen Versorgung, überall wird gekürzt. Nachdem die Kundgebung begonnen hatte, gab es eine Kletteraktion durch Aktivist*innen an zwei Fahnenmasten vor dem Rathaus. Dies nahm die Polizei zum Anlass in die Demonstration hinein zu gehen um die Aktion zu unterbinden. Die Folge waren massiver Einsatz von Pfefferspray durch die Beamt*innen, Schläge, Tritte und Schubsereien. Mehrere Menschen wurden festgenommen.
Absurder Weise liegen nach unserer Kenntnis bisher keinerlei Anklagen gegen die Kletterer*innen vor. Alles was verfolgt wurde, sind Widerstandshandlungen, angebliche Körperverletzungen und Landfriedensbrüche.
Zum Prozess
Der Angeklagten wurde vorgeworfen, sie hätte einen Polizeibeamten vor die Brust gestoßen. Dies sei als versuchte Körperverletzung zu werten. Außerdem habe sie durch den Einsatz ihres Körpers andere polizeiliche Maßnahmen behindert, strafbar als Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB).
Geladen waren zwei Polizisten als Zeugen. Außerdem gab es mehrere von der Polizei gefertigte Videoaufnahmen der Situation.
Der erste Zeuge, Beamter Petzold der Polizeidirektion Leipzig, war auch der angeblich geschädigte Beamte. Durch die Verteidigung wurde ihm das in der Akte enthaltene Videomaterial der Polizei vorgeführt. Außerdem hatte die Verteidigung auch in kleinstarbeit zahlreiche Standbilder der einzelnen Sequenzen aufbereitet. Auf diesen war, so bejahte es auch der Zeuge, die betreffende Körperverletzungshandlung nicht zu erkennen. Stattdessen sah man in den Videoaufnahmen, dass die Beschuldigte sich unmittelbar vor dem angeblichen Tatzeitpunkt mit dem Rücken zum Zeugen und Geschädigten befand. Weitere Personen standen rund um und zwischen den beiden dicht gedrängt. Auf den Videoaufnahmen waren die wenigsten Personen überhaupt zuordenbar. Aufgrund der winterlichen Temperaturen sah man vor allem Mützen, Schals und unscharfe Gesichter.
Es sei so, führte der Zeuge aus, das solche Zugriffssituationen ganz schnell und unübersichtlich vor sich gingen. Er habe nur gesehen wie sein Kollege und zweite Zeuge einen Schlag ins Gesicht bekommen hätte. Da sei dann Druck gemacht worden von ihm. Er sei in die Situation rein und habe die Angeklagte von hinten am Arm gepackt. Daraufhin habe sie ihn in einem natürlichen Reflex vor die Brust gestoßen. Ihn habe das nicht in seiner Arbeit behindert und er habe sie nach hinten zu anderen Beamten in den Sicherheitsbereich durch gegeben.
Auf Nachfrage der Staatsanwaltschaft setzte er dann hinzu, die Angeklagte habe ihm aber auch „Verpisst euch“ ins Gesicht gerufen. Genau diese Aussage wurde in der Anklage noch einer anderen Person in einer zuvor stattgefundenen Situation zugeordnet. Diesem Hinweis der Verteidigung wollte die Staatsanwältin allerdings nicht nachgehen.
Die Vernehmung des zweiten Zeugen, dem Beamten der die erste Festnahme gemacht hatte, war reichlich fruchtlos. Er habe sich auf den Mann vor ihm konzentriert und könne zu anderen Festnahmen und der in Rede stehenden Situation überhaupt nichts sagen. So wurde er nach circa 10 Minuten aus dem Zeugenstand entlassen.
Es folgte ein Rechtsgespräch zwischen Richterin, Staatsanwältin und Verteidigung. Trotz aller vorgelegten Arbeit der Verteidigung stellte die Staatsanwaltschaft auf Stur. Es habe den Stoß ja eindeutig gegeben und die Beschuldigte habe „Verpisst euch“ gesagt. Zwar strich die Richterin den Vorwurf der versuchten Körperverletzung noch während der laufenden Verhandlung, doch der Widerstand blieb. Der wurde allerdings nach § 153a der Strafprozessordnung eingestellt. Der Angeklagten wurde eine Zahlung von 1000 Euro an die Staatskasse auferlegt. § 153a ist eine Einstellung aufgrund von geringem öffentlichen Interesse.
»Erst hau ich dich, dann zeig ich dich an« – Der Widerstandsparagraf
Der Paragraf 113 ist ein Paradebeispiel für einen autoritär werdenden Staat. Er regelt, dass wer sich Handlungen von Vollstreckungsbeamt*innen entgegensetzt, massiv bestraft wird. Von einer früheren Milde mit Bürger*innen die mit Polizeikräften in Kontakt kommen und in diesem Kontakt möglicherweise bei ihrem Unrechtsbewusstsein gepackt werden, ist die BRD übergegangen zu polizeistaatlicher Härte. Handlungen, die im Alltag niemanden interessieren, werden von Polizeibeamt*innen regelmäßig zur Anzeige gebracht, landen vor Gericht und führen zu Strafen mit einem Mindestmaß von sechs Monaten Haft.
Außerdem genießen Beamt*innen vor Gericht ein besonderes Ansehen. Sie sind Berufszeug*innen, routiniert im Auftreten und mit einer starken Institution im Rücken. Ihre Schilderungen sind oft die einzigen überhaupt vorliegenden Beweise solange Angeklagte vom Recht auf Aussageverweigerung gebrauch machen. Überraschung: natürlich sind Angeklagte weniger gut gewappnet und genießen sicherlich nicht das gleiche Ansehen wie ihr Gegenüber.¹ So läuft wer Polizist*innen für Fehlverhalten und Straftaten im Dienst anzeigt Gefahr mit Gegenanzeigen, ganz besonders gern mit dem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, konfrontiert zu werden.
Zuletzt gäbe es zahlreiche dieser Verfahren überhaupt nicht, wenn Polizist*innen deeskalierend mit Situationen umgehen würden. Statt mit Pfefferspray und Schlagschutzhandschuhen bewaffnet in eine Demonstration rein zu prügeln, wäre es ja ebenso möglich gewesen, das Transparent nach allem abzuhängen oder sogar – Gott bewahre – hängen zu lassen. Sozialproteste gegen Kürzungen sind verdammt nochmal legitim und notwendig. Kommt darum am 3. September um 16:30 Uhr zur Demo gegen Kürzugnen auf dem Carolaplatz!
¹ Das geht soweit, das Anwält*innen gesondert Schulungen für genau solche Situationen machen. Die Kritik an der Zusammenarbeit von Bullen und Justiz gibt es auch nicht erst seit gestern wie diese Publikation von 2009 zeigt. https://www.rav.de/publikationen/rav-infobriefe/infobrief-104-2010/vermag-die-kammer-zweifel-nicht-zu-ueberwinden



