Prozessbericht vom 4. Mai 2023

Am 4.5.23 fand der Prozess gegen F. wegen Körperverletzung am Amtsgericht Dresden statt. Der Anlass war eine Begebenheit vom 19.5.22 beim Oberlandesgericht (OLG) auf dem Hammerweg. Der Tag war einer der vielen, an dem das Antifa-Ost-Verfahren stattfand. Der „Geschädigte“ und Belastungszeuge Eberhard Schink, geb. 1962 in Dresden mit Anwalt Dr. Bürger aus Dresden, Staatsanwalt Schimmelfeder und Richter Dr. Hepp-Schwab gaben sich die Ehre F. der … Prozessbericht vom 4. Mai 2023 weiterlesen

Rassistische Schließer vor dem Amtsgericht verurteilt.

Am 3. Verhandlungstag wurden am Freitag fünf Schließer der JVA Dresden wegen drei Angriffen auf Gefangene im Jahr 2018 verurteilt. Unter den Angeklagten war der AfD-Landesvorstand Daniel Zabel, der mit 16 Monaten Haft ausgesetzt zur Bewährung die höchste Verurteilung kassierte. Zabel war es auch gewesen, der die Ermittlungen ins Rollen gebracht hatte, weil er wegen der Veröffentlichung eines Haftbefehls eine Hausdurchsuchung hatte. Neben ihm auf … Rassistische Schließer vor dem Amtsgericht verurteilt. weiterlesen

Freispruch! Repression gegen Versammlungsleiter durch erfolgreiche Berufung abgewehrt.

erschienen in der RHZ 2/2022 Am 1.12.2021 wurde ein Dresdner Genosse von der 12. Strafkammer in der Berufungsverhandlung mit überraschender Deutlichkeit frei gesprochen. Zuvor war er in der ersten Instanz am 13.07.2021 zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen verurteilt. Ärgerlich an diesem Urteil war weniger die Höhe der Verurteilung, sondern ihre politische Dimension. Worum ging‘s? Dem Genossen wurde vorgeworfen, als Anmelder einer Demonstration gegen die … Freispruch! Repression gegen Versammlungsleiter durch erfolgreiche Berufung abgewehrt. weiterlesen

Putzi-Prozesse: Freispruch für GAzelle!

Seit dem 09. September ist der Freispruch von Gazelle rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat keine Rechtsmittel eingelegt. Gazelle wurde beschuldigt gemeinsam mit anderen das Gelände Königsbrücker Straße 14 betreten zu haben. Dabei sollen sie den Zaun und Fensterscheiben im Erdgeschoss des Gebäudes beschädigt haben, strafbar als gemeinschaftlich begangene Sachbeschädigung in tateinheit mit Hausfriedensbruch, §303 Strafgesetzbuch. Das Gericht folgte der Einschätzung der Verteidigung, dass das Gebäude weder … Putzi-Prozesse: Freispruch für GAzelle! weiterlesen

Prozessbericht 28. August 2020 – Gazelle und Zebra

Am Freitag Morgen lief ab 10 Uhr eine weitere Putzi-Verhandlung vor dem Amtsgericht in Dresden. Diesmal war Gazelle angeklagt wegen gemeinschaftlich begangener Sachbeschädigung in Tateinheit mit Hausfriedensbruch, der selbe Vorwurf wie bei den anderen Tieren. Gazelle wurde auf dem Gelände und nicht im Gebäude von der Polizei festgestellt.

In der Anklageschrift steht weiterhin, dass Gazelle 3 Tage das Haus besetzt haben, die Fensterscheiben im Erdgeschoss zerbrochen, sowie Zaunsäulen verbogen haben soll. Festgestellt wurde sie am 21. Januar 2020 kurz vor 17 Uhr auf dem Gelände.

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Putzi-Verhandlung, die III runde

Am 1. Juli 2020 fand ein weiterer Prozesstermin vor dem Amtsgericht Dresden gegen die „Putzi“-Besetzer*innen statt. Angeklagt war diesmal das „Erdmännchen“, welchem, wie im vorangegangenen Prozess Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung durch die Staatsanwaltschaft vorgeworfen werden. Mit gerade einmal 5 Plätzen war es noch enger als bei den vorherigen Terminen und einige Solidarische mussten leider draußen warten. Wieder versammelten sich etwa 20 – 30 Menschen vor dem … Putzi-Verhandlung, die III runde weiterlesen

2. Bericht vom Prozess gegen die Putzi-Besetzer*innen Opossum und Koala

Wenn es als Straftat gilt Wohnraum zu schaffen, dann klagt uns an!“

Am 27.05.2020 fand ab 12:45 der zweite Prozesstermin gegen die Putzi-Besetzer*innen statt. Wie schon beim ersten Prozesstermin am 18.05. gab es vor dem Amtsgericht Dresden eine Soli-Kundgebung, an der viele Unterstützer*innen teilnahmen. Im Gerichts“saal“ gab es diesmal sieben Plätze für Presse und Öffentlichkeit. Laut Richter Fiedler stünde einfach kein größerer Raum zur Verfügung. Es gab nicht einmal genug Platz für beide Beschuldigte und ihre Verteidigung.

Bei dem Termin sollten die neuen Beweise verlesen werden. Unter anderem die Antwort auf die schriftliche Nachfrage bei Dr. Helmut Röschinger, ob Felix Lukasch vor bzw. am 20.01.2020 bevollmächtigt war als gesetzlicher Vertreter für die Argenta Gruppe zu handeln und ob diese berechtigt war für das Objekt auf der Königsbrücker Straße einen Strafantrag zu stellen. Gleich zu Beginn legte die Verteidigung einen Antrag auf Unmittelbarkeit nach § 226 Abs. 1 StPO ein, dieses Beweismittel nicht zu verlesen und Röschinger als Zeuge zu laden. Da das Antwortschreiben sich mit verschiedenen Aktenvermerken widerspricht und zu bezweifeln ist, dass die Aussagen der Wahrheit entsprechen. Im Raum steht die Frage, ob Röschinger einerseits überhaupt von der Besetzung vor der Räumung gewusst hat und andererseits ob er tatsächlich hätte Räumen lassen/Strafantrag gestellt hätte, wenn er den gesamten Sachverhalt gekannt hätte. Staatsanwalt Thürmer lehnte diesen Antrag direkt ab.

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Bericht vom Prozess gegen die Putzi-Besetzer*innen Opossum und Koala

Am 18.05.2020 fand am Dresdner Amtsgericht im Raum 114 der erste Prozesstag gegen zwei der Putzi-Besetzer*innen statt. Vorgeworfen wird den beiden Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung.

Vor dem Gericht fand eine Soli-Kundgebung statt. Viele Menschen waren unter anderem in Tierkostümen vor dem Gericht und zeigten ihre Solidarität mit den Beschuldigten. Die Hausbesetzung auf der Königsbrückerstraße 12 bis 16 im Januar 2020 hat auch in der Presse für viel Wirbel gesorgt und einige Pressevertreter*innen zu der Verhandlung gezogen. Um so beachtlicher ist es, dass das Gericht einen Raum zur Verfügung stellte, in dem 14 Zuschauer*innen Platz hatten. Eine Anfrage des Rechtsanwaltes, in einen größeren Raum zu wechseln wurde abgelehnt.

Der Prozess begann 14 Uhr. Richter Fiedler gab sich von Anfang an recht redselig und „interessiert“ an den Inhalten der Besetzenden, aber auch an deren erlernten Berufen. Warum diese Information wichtig sei, begründete Richter Fiedler damit, dass er mit „studierten Leuten eben anders rede als mit Arbeitslosen“ und lässt somit tief blicken.

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