Versammlungsfreiheit und zivilen Ungehorsam verteidigen! Einstellung aller Verfahren vom 21. November 2024

Repression gegen Kürzungsprotest: Verfahrenseinstellung erreicht

Am 25. August 2026 wurde am Dresdner Amtsgericht gegen eine Genossin verhandelt. Ihr wurde Versuchte Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen. Beides sei im Rahmen der Demonstration des Bündnis gegen Kürzungen am 21. November 2024 vor dem Rathaus passiert.

Mehrere hundert Menschen hatten sich an besagtem Tag vor dem Rathaus eingefunden um gegen die absurden Sparmaßnahmen des Dresdner Stadtrates zu protestieren: Kitas, öffentlicher Nahverkehr, Müllabfuhr und Feuerwehr – egal welcher Posten der öffentlichen Versorgung, überall wird gekürzt. Nachdem die Kundgebung begonnen hatte, gab es eine Kletteraktion durch Aktivist*innen an zwei Fahnenmasten vor dem Rathaus. Dies nahm die Polizei zum Anlass in die Demonstration hinein zu gehen um die Aktion zu unterbinden. Die Folge waren massiver Einsatz von Pfefferspray durch die Beamt*innen, Schläge, Tritte und Schubsereien. Mehrere Menschen wurden festgenommen.

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Prozessbericht: Berufungsverhandlung in Sachen „Tritt vors Schienbein“

Drei Jahre nach den Ereignissen im Mai 2022 fand nun die Berufungsverhandlung statt in der Causa des Genossen F, der damals einen rechten Prozessbeobachter beim Antifa Ost Prozess vors Schienbein getreten haben soll. In der Mittagspause hatte es ein Gerangel mit dem Rechten Eberhard Schinck gegeben. Der hatte gegenüber linken Prozessbeobachter*innen auf „10 Jahre für die Enslin für Arme“ – gemeint war die angeklagte Lina – getippt. Einen Schienbeintritt später wurde unser Genosse angezeigt und musste sich in mehreren Gerichtsverfahren mit Schinck rumstreiten. Letzterer besuchte ihn auch in Begleitung einer vermummten Person an seiner Wohnanschrift und machte Fotos. Den Bericht zur ersten Verhandlung findet ihr hier: Auftaktverhandlung. Außerdem wurde auf de.indymedia.org ein weiterer Bericht zum zugehörigen Verfahren wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte veröffentlicht.

Am 12. März fand sich Schinck erneut mit einem Begleiter am Amtsgericht ein. Der Begleiter trat auf, als hätte Schinck einen Personenschutz nötig und sollte ihn gleichzeitig über die Geschehnisse im Prozess auf dem Laufenden halten, da Schinck als Zeuge nicht dauerhaft anwesend sein durfte.

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Prozessbericht vom 4. Mai 2023

Am 4.5.23 fand der Prozess gegen F. wegen Körperverletzung am Amtsgericht Dresden statt. Der Anlass war eine Begebenheit vom 19.5.22 beim Oberlandesgericht (OLG) auf dem Hammerweg. Der Tag war einer der vielen, an dem das Antifa-Ost-Verfahren stattfand. Der „Geschädigte“ und Belastungszeuge Eberhard Schink, geb. 1962 in Dresden mit Anwalt Dr. Bürger aus Dresden, Staatsanwalt Schimmelfeder und Richter Dr. Hepp-Schwab gaben sich die Ehre F. der … Prozessbericht vom 4. Mai 2023 weiterlesen