2. Bericht vom Prozess gegen die Putzi-Besetzer*innen Opossum und Koala

Wenn es als Straftat gilt Wohnraum zu schaffen, dann klagt uns an!“

Am 27.05.2020 fand ab 12:45 der zweite Prozesstermin gegen die Putzi-Besetzer*innen statt. Wie schon beim ersten Prozesstermin am 18.05. gab es vor dem Amtsgericht Dresden eine Soli-Kundgebung, an der viele Unterstützer*innen teilnahmen. Im Gerichts“saal“ gab es diesmal sieben Plätze für Presse und Öffentlichkeit. Laut Richter Fiedler stünde einfach kein größerer Raum zur Verfügung. Es gab nicht einmal genug Platz für beide Beschuldigte und ihre Verteidigung.

Bei dem Termin sollten die neuen Beweise verlesen werden. Unter anderem die Antwort auf die schriftliche Nachfrage bei Dr. Helmut Röschinger, ob Felix Lukasch vor bzw. am 20.01.2020 bevollmächtigt war als gesetzlicher Vertreter für die Argenta Gruppe zu handeln und ob diese berechtigt war für das Objekt auf der Königsbrücker Straße einen Strafantrag zu stellen. Gleich zu Beginn legte die Verteidigung einen Antrag auf Unmittelbarkeit nach § 226 Abs. 1 StPO ein, dieses Beweismittel nicht zu verlesen und Röschinger als Zeuge zu laden. Da das Antwortschreiben sich mit verschiedenen Aktenvermerken widerspricht und zu bezweifeln ist, dass die Aussagen der Wahrheit entsprechen. Im Raum steht die Frage, ob Röschinger einerseits überhaupt von der Besetzung vor der Räumung gewusst hat und andererseits ob er tatsächlich hätte Räumen lassen/Strafantrag gestellt hätte, wenn er den gesamten Sachverhalt gekannt hätte. Staatsanwalt Thürmer lehnte diesen Antrag direkt ab.

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Bericht vom Prozess gegen die Putzi-Besetzer*innen Opossum und Koala

Am 18.05.2020 fand am Dresdner Amtsgericht im Raum 114 der erste Prozesstag gegen zwei der Putzi-Besetzer*innen statt. Vorgeworfen wird den beiden Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung.

Vor dem Gericht fand eine Soli-Kundgebung statt. Viele Menschen waren unter anderem in Tierkostümen vor dem Gericht und zeigten ihre Solidarität mit den Beschuldigten. Die Hausbesetzung auf der Königsbrückerstraße 12 bis 16 im Januar 2020 hat auch in der Presse für viel Wirbel gesorgt und einige Pressevertreter*innen zu der Verhandlung gezogen. Um so beachtlicher ist es, dass das Gericht einen Raum zur Verfügung stellte, in dem 14 Zuschauer*innen Platz hatten. Eine Anfrage des Rechtsanwaltes, in einen größeren Raum zu wechseln wurde abgelehnt.

Der Prozess begann 14 Uhr. Richter Fiedler gab sich von Anfang an recht redselig und „interessiert“ an den Inhalten der Besetzenden, aber auch an deren erlernten Berufen. Warum diese Information wichtig sei, begründete Richter Fiedler damit, dass er mit „studierten Leuten eben anders rede als mit Arbeitslosen“ und lässt somit tief blicken.

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Auch wenn guter Rat teuer ist, wir stehen zusammen!

Solidaritätserklärung des Ermittlungsausschuss Dresden mit den
Angeklagten der „Putzi“-Räumung


Anfang des Jahres besetzten mehrere Menschen die Häuser Königsbrücker Straße 12-16. Sie forderten eine Nutzung der Objekte als soziales Projekt im Viertel in solidarischer Selbstverwaltung. Nach 5 Tagen beendete die Polizei, inklusive SEK-Einsatz die Besetzung.

Den ersten beiden Besetzer*innen soll am 18. Mai der Prozess gemacht werden. Wir möchten an dieser Stelle unsere Solidarität ausdrücken. Leise und laute, rebellische und subversive Besetzungsaktionen sind legitim, sie sind notwendig.

Außerdem rufen wir zur solidarischen Prozessbeobachtung auf, kommt zum Termin am Montag den 18. Mai, ab 13:15 Uhr, Roßbachstraße 6!

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