Veranstaltung mit Thomas Meyer-Falk am 3. Dezember

Am 3. Dezember haben wir – endlich – Thomas zu Besuch, der vor etwa zwei Monate aus der Sicherungsverwahrung in Freiburg entlassen wurde. Wir werden mit ihm über seine Haftzeit und die anschließende Sicherungsverwahrung, über aktiv sein im Knast, den Haftalltag und die Welt hier draußen reden. Etwas mehr Details folgen in Kürze. Los geht’s um 16 Uhr im AZ Conni. Im Dezember 2017 erreichte … Veranstaltung mit Thomas Meyer-Falk am 3. Dezember weiterlesen

Das Verbrechen schlägt zu: Gestohlener Joghurt im Knast!

Nach so manch dramatischen Ereignissen in der Freiburger Sicherungsverwahrung, darunter ein mögliches Giftattentat, heute etwas aus der humoristischen Rubrik. Der noch zu den jüngeren Insassen der SV zählende Fritzi (Name geändert) sah seine Chance gekommen, nachdem einige Joghurts herrenlos auf der Station herum standen. Flugs nahm er sie an sich und machte sich von dannen. Blöd nur, der Flur ist von Kameras überwacht und so … Das Verbrechen schlägt zu: Gestohlener Joghurt im Knast! weiterlesen

Struktureller Rassismus in deutschen Behörden

Struktureller Rassismus in deutschen BehördenDer Tweet der SPD-Vorsitzenden Esken, wonach in den Sicherheitsbehörden ein „latenter Rassismus“ vorhanden sei, führte zu den bekannten Beissreflexen, sei es aus besagten Behörden selbst, sei es aus der eigenen und aus anderen Parteien. Vergleichbar vielleicht mit dem Themenkomplex des Kindesmissbrauchs in der römisch-katholischen Kirche, wo ja auch hartnäckig jedwede Missstände geleugnet wurden (und stellenweise immer noch werden). Latenter RassismusWas meint … Struktureller Rassismus in deutschen Behörden weiterlesen

Gericht erklärt elektronischen Fußfesseleinsatz für rechtswidrig

Kürzlich entschied das Landgericht (LG) im Südbadischen Freiburg, dass der Einsatz der elektronischen Fußfessel am 2.12.2019 rechtswidrig gewesen sei. Zur VorgeschichteVor Jahren entkam der baden-württembergischen Justiz ein zu lebenslanger Freihaftsstrafe Verurteilter im Rahmen einer (von Beamten bewachten) Ausführung. Im Zuge dessen plante der Justizminister in Stuttgart ein Gesetz, welches es künftig erlauben sollte allen zu lebenslanger Freiheitsstrafe und in der Sicherheitsverwahrung sitzenden Menschen, für die … Gericht erklärt elektronischen Fußfesseleinsatz für rechtswidrig weiterlesen

Erster Toter nach Besuchsverbot im deutschen Knastwesen!

Am 17.0.3.2020 wurde in der JVA Bruchsal (Nordbaden) ein 25-jähriger irakischer Gefangener, also kurz nach Inkrafttreten des Besuchsverbots wegen Corona, tot in seiner Zelle aufgefunden. In der JVA Freiburg kam es, auch in Folge der ganzen Restriktionen wegen der Pandemie, zu einer Auseinandersetzung eines 39-jährigen Sicherheitsverwahrten mit dem Personal.

Der Suizid in der JVA Bruchsal

Wie die Lokalzeitung BNN (https://bnn.de/lokales/bruchsal/alles-deutet-auf-suizid-im-bruchsaler-gefaengnis-hin) berichtete, starb ein 25-jähriger irakischer Gefangener, nachdem das Justizministerium wegen der Corona-Pandemie alle Besuche in den Haftanstalten verboten hat. Seine Lebensgefährtin hätte ihn besuchen wollen. Er habe zwar noch mit ihr telefonieren dürfen, aber es steht zu vermuten, dass das kein echter Ersatz für den entgangenen Besuch war. Der Anstaltsleiter hingegen verbittet sich jede Schuldzuweisung und sieht keinerlei Zusammenhang zwischen Suizid und Besuchsverbot.

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Radikale Corona-Maßnahmen in JVA Freiburg

erschienen am 18. März 2020

Wie zuletzt berichtet, verschärft die Justiz auch in den Gefängnissen von Tag zu Tag die Corona-Maßnahmen.

Verfügung vom 16.03.2020

Mit Verfügung vom 16.03. ordnete der Leiter der JVA an, dass nun bis auf weiteres sogenannter ‚Wochenendbetrieb‘ erfolge. Die Zellen werden erst um 08.05 Uhr statt 06.25 Uhr geöffnet. Au?Außerdem würden die Sicherungsverwahrten ab 15:45 Uhr weggeschlossen (wo früher erst um 22:00 Uhr Zelleneinschluss war).

Allerdings seien nunmehr Fachdienste (SozialarbeiterInnen und PsychologInnen) täglich vor Ort, auch Wochenends und an Feiertagen. Der Hinweis auf Feiertage mag einen Ausblick auf die Mindestdauer geben, denn der erste Feiertag wird am 10.April sein.

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Weitere Einschränkungen im Knast wegen Corona-Virus

erschienen am 13. März 2020

Erst am 9. März berichtete ich über Restriktionen im Justizvollzugsbereich (JVA) wegen der Corona-Epidemie. Nun haben sich weitere Einschränkungen hinzugesellt.

Keine Freizeitveranstaltungen mehr

Durch einen schmucklosen Aushang des „Bereichsdienstleiters 5“ wurden die Sicherungsverwahrten am Spätnachmittag des 9.3.2020 informiert, dass bis auf weiteres alle Freizeitgruppen im Strafhaftbau entfallen. Darunter alle Gesprächsgruppen. Ich selbst nahm am sogenannten „Bürgerkreis“, veranstaltet von Studis der Uni Freiburg, teil. Aber es gab bislang auch Sprachkurse, auch religiöse Gruppen und anderes mehr. Näher begründet wurde das nicht, nur informell wurde auf die Corona-Epidemie verwiesen.

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Corona-bedingte Beschränkungen in JVA Freiburg

An niemandem dürfte die Berichterstattung über den neuartigen CORONA-Virus vorbei gegangen sein. Nun treffen Behörden auch erheblich in die Besuchsmöglichkeiten von Gefangenen eingreifende Maßnahmen.

JVA Freiburg in Baden-Württemberg

Bislang haben hier Strafgefangene mehrere Stunden Besuch im Monat: im Bereich der Sicherungsverwahrung gelten noch umfangreichere Möglichkeiten. Per Aushang vom 4.3.2020 wurde die Besuchszeit nun im Bereich Strafhaft auf den gesetzlichen Mindestanspruch (§ 19 JVollzGB-3 sieht eine Stunde vor) und im Bereich Sicherungsverwahrung auf 10 Stunden (was der entsprechenden gesetzlichen Regelung für die SV entspricht) reduziert.

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Sommerlochentscheidung des OLG Karlsruhe?

ein Beitrag von Thomas Meyer-Falk

Manche Gerichtsentscheidungen muten schon recht eigenwillig an. Am 18. Juli 2019 hatte das Oberlandesgericht (OLG) in Karlsruhe darüber zu entscheiden, ob die Justizvollzugsanstalt Freiburg für den Bereich der Sicherungsverwahrung eher recht freihändig Sonderausführungen durchführen dürfe oder nicht. Um es vorweg zu nehmen, die Insassen haben auf ganzer Linie verloren.

Die Vorgeschichte
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Mai 2011 die Sicherungsverwahrung insgesamt für verfassungswidrig erklärt (Urteil 4.5.2011, Az. 2 BvR 2365/09) und dem Bund, wie den Ländern Frist bis 2013 gewährt um durch gesetzgeberische Maßnahmen die festgestellten Defizite zu beheben.

In Absatz 114 des Urteilstextes erkannte das Bundesverfassungsgericht recht luzide, dass die „unbestimmte Dauer der Sicherungsverwahrung (…) schwerwiegende psychische Auswirkungen haben (könne)“. Insbesondere könnten die Verwahrten in „Lethargie und Passivität“ verfallen. Um dem entgegen zu wirken wurde vom Gericht das „Motivierungsgebot“ entwickelt, nämlich die mögliche Einführung eines „Anreizsystems“, mit welchem aktive Mitarbeit durch „Vergünstigungen oder Freiheiten honoriert“ werden könnten.

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Es ist Mord!

ein Beitrag von Thomas Meyer-Falk

In den letzten Monaten wird wieder intensiver über das Sterben im Mittelmeer berichtet und diskutiert, auch deshalb, weil deutsche Schiffe bzw. Kapitäninnen und Kapitäne von der italienischen Justiz verfolgt werden. Von den Titelseiten der Presse schreien uns ihre Gesichter entgegen, machen uns, die wir im Trockenen sitzen, auch ein schlechtes Gewissen. Das rege Spendenaufkommen nach Aufrufen u.a. von Jan Böhmermann kann als Indiz gelten, gewissermaßen die moderne Form des Ablasses.

Meine Frage ist nun, gibt es einen moralisch qualitativen Unterschied zwischen Morden des NSU oder wie kürzlich an dem Kasseler Regierungspräsidenten einerseits und dem Sterbenlassen der Geflüchteten im Mittelmeer, das die EU – Regierungen und deren Mitglieder zu verantworten haben, andererseits?

Friedrich Engels schrieb in seiner Schrift gegen die sozialen Auswirkungen des Kapitalismus davon, dass wir von Totschlag oder Mord sprächen, wenn ein Einzelner einem Anderen körperlichen Schaden zufüge, der zu dessen Tod führe, um dann zu betonen, es sei jedoch ebenso Mord, wenn die Gesellschaft hunderten oder tausenden Menschen Lebensbedingungen und Verhältnissen aussetze, die deren Tod bedingen („Die Lage der arbeitenden Klasse in England“). In diesen Fällen handele es sich um versteckten, heimtückischen Mord, so Engels in seiner Analyse.

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