Stress mit Polizeikontrollen? Jetzt nicht mehr!

Wir haben einen Flyer für die Hosentasche entworfen, auf dem es um das erfolgreiche Überstehen einer Polizeikontrolle geht. Auch hier steht wieder im Vordergrund: Aussageverweigerung! In eigentlich allen Fällen, fahrt ihr gut damit, den Cops keine Angaben über das Wetter, eure Abendplanung oder den Namen eures*eurer Dealer*in zu machen. Stattdessen macht ihr die notwendigen Angaben zu euren Personalien, legt Wiederspruch gegen etwaige Durchsuchungen ein und … Stress mit Polizeikontrollen? Jetzt nicht mehr! weiterlesen

Ermittlungsausschuss am 24. August

Wir werden morgen, dem 24. August ab 8 Uhr am Morgen für euch erreichbar sein. Unsere Nummer ist wie immer: 0351 899 60 456 Wir sind nicht das Info- oder Pressetelefon. Ihr könnt uns anrufen, wenn ihr Festnahmen beobachtet oder selbst festgenommen werden. Viel Glück allen die morgen auf der Straße unterwegs sind. Denkt immer dran, kein Alkohol, keine Drogen und kein Wort zu den … Ermittlungsausschuss am 24. August weiterlesen

Still not loving Polizeigesetz!

Aufruf zum Block von Sachsens Demokratie und der Polizeiklasse Dresden bei #unteilbar

Die Verschärfungen der Polizeigesetze in verschiedenen Bundesländern sind Ausdruck eines immer autoritärer auftretenden Staates, der vor allem Geflüchtete, People of Color, Arme und politisch Aktive kriminalisiert. Mit umfassenderen staatlichen Überwachungsmethoden und Gefahrenbegriffen sind jedoch alle Bürger*innen potenziell betroffen und stehen unter Generalverdacht. Denn autoritäre Politik achtet die Grundrechte des einzelnen Menschen nicht.

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Sommerlochentscheidung des OLG Karlsruhe?

ein Beitrag von Thomas Meyer-Falk

Manche Gerichtsentscheidungen muten schon recht eigenwillig an. Am 18. Juli 2019 hatte das Oberlandesgericht (OLG) in Karlsruhe darüber zu entscheiden, ob die Justizvollzugsanstalt Freiburg für den Bereich der Sicherungsverwahrung eher recht freihändig Sonderausführungen durchführen dürfe oder nicht. Um es vorweg zu nehmen, die Insassen haben auf ganzer Linie verloren.

Die Vorgeschichte
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Mai 2011 die Sicherungsverwahrung insgesamt für verfassungswidrig erklärt (Urteil 4.5.2011, Az. 2 BvR 2365/09) und dem Bund, wie den Ländern Frist bis 2013 gewährt um durch gesetzgeberische Maßnahmen die festgestellten Defizite zu beheben.

In Absatz 114 des Urteilstextes erkannte das Bundesverfassungsgericht recht luzide, dass die „unbestimmte Dauer der Sicherungsverwahrung (…) schwerwiegende psychische Auswirkungen haben (könne)“. Insbesondere könnten die Verwahrten in „Lethargie und Passivität“ verfallen. Um dem entgegen zu wirken wurde vom Gericht das „Motivierungsgebot“ entwickelt, nämlich die mögliche Einführung eines „Anreizsystems“, mit welchem aktive Mitarbeit durch „Vergünstigungen oder Freiheiten honoriert“ werden könnten.

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Die 3 von der Parkbank: Update zum Verfahren und den Gefangenen

anonymer Beitrag erschienen auf de.indymedia.org

Hintergrund
Vor ca. einem Monat wurden drei Gefährt_innen in Hamburg Eimsbüttel festgenommen. Zwei von ihnen sitzen seitdem in U-Haft. Mit diesem Text wollen wir über die neuen Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Repressionsschlag gegen die drei informieren, auch wenn es zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht viele Informationen gibt.

Was ist passiert: In der Nacht auf den 08. Juli wurden die drei Gefährt_innen auf einer Parkbank kontrolliert und darauf hin festgenommen. Kurz darauf wurden mehrere Wohnungen in Hamburg durchsucht, Türen und Einrichtungen zertrümmert und ein Haufen Kram mitgenommen. Teilweise wurde den Anwesenden keine Liste der beschlagnahmten Gegenstände ausgehändigt. Einen Tag später veröffentlichten die Bullen eine Mitteilung, in der sie die Verschleppung der drei mit dem Verdacht auf die Vorbereitung einer schweren Straftat („mutmaßliche Brandstiftung“) begründen. Einen Tag nach der Festnahme wurden die Betroffenen dem Haftrichter vorgeführt. Zwei von ihnen sind seitdem in U-Haft. Der Haftbefehl der dritten Person wurde ausgesetzt und sie kam unter Meldeauflagen raus. Sie darf die BRD nicht verlassen. Der Haftbefehl wurde jedoch nur ausgesetzt und nicht etwa aufgehoben. Eine von der Verteidigung beantragte Haftprüfung wurde von dieser aus strategischen Gründen zurückgezogen. In der Haftprüfung wird über den Fortbestand der Untersuchungshaft bis zum Prozess entschieden. Haftprüfungen sind nicht öffentlich.

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Es ist Mord!

ein Beitrag von Thomas Meyer-Falk

In den letzten Monaten wird wieder intensiver über das Sterben im Mittelmeer berichtet und diskutiert, auch deshalb, weil deutsche Schiffe bzw. Kapitäninnen und Kapitäne von der italienischen Justiz verfolgt werden. Von den Titelseiten der Presse schreien uns ihre Gesichter entgegen, machen uns, die wir im Trockenen sitzen, auch ein schlechtes Gewissen. Das rege Spendenaufkommen nach Aufrufen u.a. von Jan Böhmermann kann als Indiz gelten, gewissermaßen die moderne Form des Ablasses.

Meine Frage ist nun, gibt es einen moralisch qualitativen Unterschied zwischen Morden des NSU oder wie kürzlich an dem Kasseler Regierungspräsidenten einerseits und dem Sterbenlassen der Geflüchteten im Mittelmeer, das die EU – Regierungen und deren Mitglieder zu verantworten haben, andererseits?

Friedrich Engels schrieb in seiner Schrift gegen die sozialen Auswirkungen des Kapitalismus davon, dass wir von Totschlag oder Mord sprächen, wenn ein Einzelner einem Anderen körperlichen Schaden zufüge, der zu dessen Tod führe, um dann zu betonen, es sei jedoch ebenso Mord, wenn die Gesellschaft hunderten oder tausenden Menschen Lebensbedingungen und Verhältnissen aussetze, die deren Tod bedingen („Die Lage der arbeitenden Klasse in England“). In diesen Fällen handele es sich um versteckten, heimtückischen Mord, so Engels in seiner Analyse.

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Der alltägliche Vollzugswahnsinn in der Freiburger Sicherungsverwahrung

Immer wieder gibt es Gelegenheit über den Vollzugsalltag in einer Haftanstalt zu berichten, mal sonderbar, mal skurril und in selteneren Fällen ist sogar irgendwas „wahnsinnig gut“. Und so soll es heute um die Intensivbetreuung eines Insassen im Rahmen eines Grillfestes gehen (1.), die fehlende Betreuung auf einer der SV-Stationen (2.), die Zellenrazzien-Problematik (3.) und den Schulbesuch (4.).

  1. Intensivbetreuung bei Grillfest

Eigentlich findet in der SV-Anstalt (SV = Sicherungsverwahrung) jedes Jahr im Juli ein Grillfest statt, zu welchem Angehörige und BetreuerInnen eingeladen werden konnten. Die Verwahrten und deren BesucherInnen, sowie das Personal saßen sodann im Knasthof auf Bierbänken zusammen und es wurde rund zwei Stunden gegrillt.

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