Veranstaltungen zu PKK-Verbot und Polizeigesetz

Zusammen mit dem Internationalistischen Zentrum haben wir zwei Veranstaltungen ausgeheckt. Thematisch gehts mal wieder um die gute alte Repression:

 

 

 

31.01. 18:30 @ AZ Conni 
#Bullenschubsen - vom Sonderstrafrecht zum Schutz der Polizei 
Im Mai 2017 wurden gleich mehrere Strafrechtsverschärfungen vom Bundestag erlassen. Für politisch aktive Menschen am Bedeutendsten ist sicherlich die Verschärfung des Widerstandsparagraphen und der neu eingeführte "Tätliche Angriff gegen Vollstreckungsbeamte" , die polizeiliche Willkür begünstigen, ein Sonderstrafrecht zum Schutz für Polizeibeamte errichten sowie die Demonstrationsfreiheit massiv angreifen. Künftig ist ein "Widerstand" bei der Festnahme mit mindestens 3, in einigen Fällen auch mit mindestens 6 Monaten Bewährungsstrafe zu bestrafen. Über diese Änderungen, Auswirkungen auf politisch Aktive und Möglichkeiten des Umgangs damit werden wir mit Rechtsanwalt Lukas Theune diskutieren. Die Repression gegen G20-Gegner*innen, das Verbot des linken Newsportals "Indymedia Linksunten" und die Ankündigung, dass der Staat künftig Messenger wie "Signal" auslesen wird (neues TKÜ-Gesetz), werden ebenfalls in der Veranstaltung besprochen werden.


01.02. 19 Uhr @ IZ Dresden
Deutsches Feinstrafrecht gegen Kurd*innen

Während in der Türkei Rechtsstaat und Demokratie abgebaut werden und die Regierung unnachgiebig die Opposition verfolgt, unterstützt die Bundesregierung die Politik von Präsidenten Erdogan und der regierenden AKP. Anstatt wie jüngst ein belgisches Gericht die Arbeiterpartei
Kurdistans (PKK) als Partei eines bewaffneten Konflikts anzuerkennen, verfolgt die  Bundesregierung alle Strukturen, die sie der PKK zuordnet. 2017 wurde das deutsche PKK-Verbot sogar noch ausgeweitet und das Zeigen von Symbolen der syrisch-kurdischen YPG und YPJ verboten.

In Berlin wurde kürzlich Hidir Yildirim zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und 9 Monaten verurteilt. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte
ihm vorgeworfen, für die PKK in Sachsen tätig gewesen zu sein. Zur Anwendung kam § 129b, Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung. Hern Yildirim wurden dabei keine eigenen Straftaten vorgeworfen. Er wurde verurteilt, weil er Demos, politische
Veranstaltungen und Festivals mitorganisiert hatte.

Über das Strafverfahren gegen ihn und den § 129b im Allgemeinen wird sein Anwalt Lukas Theune berichten.

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