Gestern wurde am Amtsgericht Dresden ein Verfahren gegen den Anmelder einer Demonstration gegen das neue sächsische Polizeigesetz geführt. Nähere Hintergründe zur Ursache und zur Reichweite der Anklage findet ihr in einem Artikel (https://www.addn.me/soziales/versammlungsrecht-auch-in-sachsen-unter-beschuss/) bei den Alternativen Dresden News (https://www.addn.me).
In Sachsen wurde heute ein ehemaliger Versammlungsleiter in erster Instanz zu 40 Tagessätzen verurteilt, der eine friedliche Demo ohne Straftaten angemeldet hatte (laut Aussage der Polizeizeugen).#Sachsen #failedstatesaxony #Suxen #Freiheit #noPolG #VersGNRWstoppen
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Thread https://t.co/Hpn3FsKv5w— Zivilkauz – Pacificae, si opus sit (@Zivilkauz) July 13, 2021
In der gestrigen Verhandlungen wurde leider der ältere Strafbefehl weitgehend bestätigt. Der Anmelder der Demonstration wird verantwortlich gemacht dafür, dass einige kleine Auflagenverstöße durch die Bullen registriert wurden. Ob er denn dagegen vorgegangen ist oder nicht konnte vor Gericht zwar nicht abschließend geklärt werden. Es reicht aber anscheinend, dass die Bullen anmeldende Menschen als nicht besonders freundlich wahrnehmen. Das Signal ist deutlich: Anmelder*innen teilen lieber die Auffassung der Bullen, sonst werden sie angezeigt.
Zur Dokumentation mein Schriftsatz, mit dem ich die Staatsanwaltschaft zur Rücknahme des Strafbefehls aufgefordert habe. https://t.co/bp6IaflbYp.
— Mark Feilitzsch (@mark_feilitzsch) July 12, 2021
Eine Prozessmitschrift liefern wir in der nächsten Woche nach. Alles in allem kommen wohl um die 2000 Euro für das Verfahren zusammen. Außerdem gibt es ja auch noch die Möglichkeit, noch weitere Instanzen zu Rate zu ziehen. Wir sammeln darum jetzt Spenden unter dem Stichwort „Versammlungsfreiheit“.
Spenden gehen an:
EA Dresden
IBAN DE72 3601 0043 0609 7604 34
BIC PBNKDEFF
Stichwort: Versammlungsfreiheit