Die Gerichtsverhandlung entfällt, damit auch erstmal die Kundgebung!
Auch wenn der Lockdown es versucht uns weißzumachen – die Repression schläft nicht! Im Gegenteil: Mit neuen Verordnungen kommen natürlich auch neue Ordnungswidrigkeits– und Bussgeldkataloge auf. Am 13. Januar soll am Amtsgericht Dresden einmal mehr das absurde Schauspiel sächsischer Anklagewut aufgeführt werden. Verhandelt wird ein angeblicher Verstoss gegen das Infektionsschutzgesetz aus dem Mai 2020 in Folge einer Fahrraddemo (https://www.addn.me/soziales/fahrraddemo-fuer-grundrechte-und-bewegungsfreiheit/). Dass das Versammlungsverbot bereits im April vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurde (https://jura-online.de/blog/2020/04/17/bverfg-kippt-versammlungsverbot-in-giesen/), interessiert anscheinend weder Polizei noch Staatsanwaltschaft.
Wir finden es gut, wenn Menschen für die Versammlungs- und Bewegungsfreiheit aller einstehen, ob auf der Strasse oder vor Gericht!
Freiheit wird nicht erbettelt, sondern erkämpft.
Die Gerichtsverhandlung entfällt, damit auch erstmal die Kundgebung!