Am 1. Juli 2020 fand ein weiterer Prozesstermin vor dem Amtsgericht Dresden gegen die „Putzi“-Besetzer*innen statt. Angeklagt war diesmal das „Erdmännchen“, welchem, wie im vorangegangenen Prozess Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung durch die Staatsanwaltschaft vorgeworfen werden. Mit gerade einmal 5 Plätzen war es noch enger als bei den vorherigen Terminen und einige Solidarische mussten leider draußen warten. Wieder versammelten sich etwa 20 – 30 Menschen vor dem Amtsgericht Dresden auf einer Soli – Kundgebung.
Nach der ID – Feststellung des „Erdmännchen“ und der anschließenden Anklageverlesung, folgte die Erkenntnis dass der vom Richter Gerhard als Hauptzeuge betitelte Polizeihauptkomissar Kessler ohnehin im Urlaub sei und der Prozesstag lediglich für eine mögliche Erklärung oder Einlassung durch die Verteidigung terminiert wurde.
Die Verteidigung machte klar dass sie eine Erklärung abgeben werde, doch vorher reichte sie einen Antrag auf Feststellung der Rechtmäßigkeit der Bevollmächtigung ein. Da wie im vorherigen Prozess (LINK hinterlegen) überall nur Lukasch in den Akten als Bevollmächtigter und Antragssteller für eine Räumung vermerkt ist, obwohl Röschinger Eigentümer sowohl der Dental-Kosmetik GmbH & Co. KG als auch der Argenta Group ist. Dem Antrag wurde durch den Richter stattgegeben und es werden Auszüge aus dem Handelsregister und andere Unterlagen für den nächsten Prozesstermin angefordert. Durch die Verteidigung wurde zudem die Sachbeschädigung sowie der Hausfriedensbruch in Frage gestellt, da das „Erdmännchen“ zur Räumung sich ja lediglich in einer Hängematte gesichert an einem Baum befunden hätte. Zu der Abgabe der Erklärung kam es nicht mehr. Der Prozess wird auf Ende Oktober verschoben.