Am letzten Freitag, dem 12.02., fand am Dresdner Amtsgericht eine Verhandlung gegen einen Genossen statt. Vorgeworfen wurde ihm, bei einer Demonstration Widerstand gegen einen Vollstreckungsbeamten geleistet zu haben.
Der Paragraf 113 (https://dejure.org/gesetze/StGB/113.html) des
Strafgesetzbuches wurde vor 4 Jahren heftig verschärft. Aus milderen Strafen für Zivilist*innen im Kontakt mit den Bullen, wurde ein Sonderrecht für die Cops. Auf jegliche Handlung die die Beamt*innen als Widerstand wahrnehmen – im Weg stehen zum Beispiel oder sich wehren gegen Schmerzgriffe – stehen jetzt mindestens 3 Monate Haft. Vor Gericht verlaufen solche Verfahren in aller Regel so, dass ganze Polizeieinheiten abgesprochene Aussagen vortragen, während Angeklagte meist nicht mehr als ihre eigene Wahrnehmung haben, um sich gegen solche Anschuldigungen zu wehren. Für Bullen ist der Paragraf eine leichte Möglichkeit politische und persönliche Feind*innen mit Repression zu überziehen.
Mitschnitt zur Verschärfung des §113
Diesmal lief es glücklicherweise etwas anders. Sogar die
Staatsanwaltschaft war bereit, dass Verfahren wegen geringer Schuld einzustellen. Es gibt jedoch noch einen weiteren Haken, wenn Anschuldigungen wegen Kleinigkeiten mit extrem hohen Strafen belegt werden. Auch für Richter*innen entsteht dadurch ein Verurteilungsdruck, da alles andere ihre Kolleg*innen bei der Polizei auf Dauer unglaubwürdig machen würden. Darum warf der verhandelnde Richter Krause der Staatsanwaltschaft auch gleich vor, sich nicht genügend mit dem Fall beschäftigt zu haben – eine Einstellung wegen geringer Schuld käme gar nicht in Frage. Zumal er „erzieherisch“ und „präventiv“ sein wolle. So griff der Richter auf den Paragrafen 153a der Strafprozessordnung (https://dejure.org/gesetze/StPO/153a.html) zurück, um dem Angeklagten wenigstens irgendwie eine Strafe reinzuwürgen. 300 Euro sollen an eine gemeinnützige Organisation gezahlt werden. Dem Vorschlag des Genossen, an „pro Asyl“ zahlen zu können wurde stattgegeben!
Ein wenig geworfener Schmutz seitens der Bullen reicht für die
absurdesten Verfahren. Da bleibt uns nur mit genug Schmutz zurück zu schmeißen.
Bullen? Schubsen!