Bereits im August 2020 erhob die Staatsanwaltschaft Dresden Anklage gegen fünf Beamte der JVA Dresden wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt. In dieser Woche startet am 10. Juni nun das Verfahren gegen sie.
Aus Chatnachrichten zwischen den Angeklagten ging hervor, dass die Schließer im Jahr 2018 mehrere Gefangene misshandelten und im Nachgang Bilder der Geschädigten verbreiteten. An vier Verhandlungstagen sollen die Taten nun verhandelt werden. Gerechtigkeit ist dabei von vornherein wohl kaum zu erwarten.
Zunächst hat der Freistaat Sachsen einen der Geschädigten bereits abgeschoben. Er soll jetzt Gerechtigkeit von einem deutschen Gericht erfahren können? Einem Gericht des Staates der ihm bereits all seine Würde als freier Mensch zu nehmen versucht hat?
Dieselbe Justiz hat es außerdem geschafft, den Prozess über mehrere Jahre zu verschleppen. Die Wahrscheinlichkeit auf ein mildes Urteil steigt damit, ergo auch die moralische Legitimierung der Taten. Verhandelt wird außerdem vor einem Schöff*innengericht. Solche sind zuständig, wenn das zu erwartende Strafmaß bis zu 4 Jahre beträgt. Das Höchststrafmaß für die angeklagten gefährlichen Körperverletzungen betrüge hingegen bis zu 5 Jahre.¹ Es sieht so aus, als hätten die Angeklagten mit Milde zu rechnen. Doch damit nicht genug.
Von der krass rassistischen Sprache mit der die Täter sich im Nachhinein für ihre Taten brüsteten, ist in der Pressemitteilung des Amtsgericht Dresden zur Prozesseröffnung² überhaupt keine Rede. Es heißt dort „ausländische Gefangene“ seien „ohne rechtfertigenden Grund“ angegriffen worden. Gibt es denn rechtfertigende Gründe jemanden zu Boden zu bringen, zu fesseln und dann mehrfach auf ihn einzuschlagen? Mit der Pressemitteilung hat sich das Gericht alle Mühe gegeben, selbst in rassistischen Denkmustern zu verbleiben. Die Angriffe in der JVA waren keine Auseinandersetzung zwischen »deutschen« Schließern und »ausländischen« Gefangenen, sondern zwischen rassistischen Schweinen und ganz normalen Menschen. Die im Pass festgehaltene Staatsbürgerschaft hat in all dem nichts, aber auch gar nichts zu suchen.
Ein Artikel des Redaktionsnetzwerk Deutschland³ gibt noch mehr Hinweise auf eine rassistische Motivation der Täter. Im Jahr 2020 schrieb die Zeitung, einer der Angreifer sei Daniel Zabel.⁴ Er ist Mitglied der AfD und im sächsischen Landesvorstand tätig. Im Prozess gegen den Mörder von Walter Lübke spielte Zabel eine windige Rolle, sowohl als Vermittler für den rechten Szeneanwalt Hannig, als auch durch seine Rolle bei den Ausschreitungen in Chemnitz im Jahr 2018. Diese hatten nach Aussagen der Mörder den entscheidenden Anstoß für die Tat gegeben.⁵
Die deutsche Justiz ist ebenso wenig frei von Rassismus, wie es die prügelnde und mordende Polizei ist. In der Haft- bzw. Gewahrsamssituation sind die Opfer von Rassismus den Angreifer*innen besonders ausgeliefert. Sie leben unter dem permanenten Zugriff der Schließer*innen. Wenn sie sich über ungerechte Behandlung beschweren wollen, müssen sie das bei genau den gleichen Menschen machen, die sie vorher drangsaliert haben.⁶ Jährlich werden nicht nur Menschen aus rassistischen Motiven im Knast angegriffen. Zahlreiche Menschen kommen im Gewahrsam und im Knast ums Leben, nicht selten werden sie ermordet. All das wird im kommenden Prozess nicht stattfinden, geht es nach dem deutschen Staat. Rassismus zu thematisieren ist unsere Aufgabe!
Wir fordern Aufklärung und Anerkennung der rassistischen und menschenfeindlichen Motive. Die Betroffenen müssen wenigstens entschädigt und nach Deutschland zurück geholt werden.
Gerecht wäre die Abschaffung der Knäste und Polizei!
Gerecht wäre das Ende des europäischen Grenzregimes!
Gerecht wären Freiheit und Selbstbestimmung!
¹ https://dejure.org/gesetze/StGB/340.html
² https://www.justiz.sachsen.de/agdd/download/Medieninformation1-22.pdf
⁴ https://idas.noblogs.org/?p=2930
⁵ https://idas.noblogs.org/?p=3818
⁶ https://ea-dresden.site36.net/files/2021/11/Redebeitrag-Antiknastdemo.cleaned.pdf