Erneut Häftling gestorben in Sicherungsverwahrung

von Thomas Meyer-Falk

Wenige Tage vor Ostern 2017 wurde der Sicherungsverwahrte Herr K. Von einem Mituntergebrachten leblos im Haftraum aufgefunden.

Wer war Herr K.?

Sein Leben war geprägt von seinen körperlichen Einschränkungen, denn von Geburt an war er körperlich gehandicapt durch seine verkümmerten Extremitäten. Zeitlebens war er auf einen Rollstuhl angwiesen. Seit einigen Jahren saß er im sogenannten  ‚behindertengerechten‘ Haftraum der SV-Abteilung der JVA Freiburg. Immer wieder erzählte er, mittlerweile über 50 geworden, wie er um Besserungen seiner Haftsituation kämpfe. Das OLG Karlsruhe beanstandete vor einiger Zeit ausdrücklich, dass man Herrn K. keinen adäquaten Zugang zum arbeitstherapeutischen Betrieb ermögliche. Die JVA hatte eine Beschäftigung dort unter Hinweis auf die multiplen körperlichen Behinderungen von Herrn K. abgelehnt. Dies sei nicht vereinbar mit dem  Benachteilungsverbot gegenüber Behinderten, so das Gericht.

Der Todestag

Am Gründonnerstag fand Herr R. seinen Kollegen leblos in der Zelle auf seinem Krankenbett und informierte einen Beamten des uniformierten Dienstes, der sofort den Sanitäter benachrichtigte. Als erste Maßnahme wurden alle Insassen der entsprechenden Station in deren Zellen weggeschlossen. Danach trafen Notarzt und Krankenwagen ein – jedoch war Herr K. nicht mehr zu reanimieren.

Die Kriminalpolizei traf einige Zeit später ein, der Haftraum wurde versiegelt. Ab 13 Uhr fanden auf den vier Stationen der SV-Anstalt jeweils „ausserordentliche Stationsversammlungen“ unter Beteiligung der Wärter,
SozialarbeiterInnen und der PsychologInnen statt. So wurde berichtet, Herr K. habe eine ereignisreiche Woche hinter sich gehabt, Besuch erhalten und auch eine Ausführung.

Die therapeutische Leiterin, Frau Dr. S. wirkte bei der
Stationsversammlung emotional ungewöhnlich intensiv beteiligt, die Wangen gerötet, den Tränen nahe; zwei Insassen sprach sie direkt an!
Sie, Frau Dr. S. werde auch um sie beide trauern, sollten diese hier in Haft versterben. Das Personal sei „nicht eiskalt“, wie man ihm gerne und oft unterstelle; jeder Tod werde betrauert.

Weitere Schritte und Ausblick

Der Mitverwahrte S. kündigte an, er werde Bedienstete bei der Staatsanwaltschaft bzw. Polizei anzeigen, denn Herr K. habe vor seinemTod mehrfach bemängelt, man verweigere ihm die dringend notwendigen entkrampfenden  Medikamente, auf die er dringend angewiesen sei. Ein
anderer Insasse bemängelte, dass es immer die Mitgefangenen seien, die „ihre Toten“ fänden und spekulierte, ob nicht Herr K. vielleicht schon morgens längst tot gewesen sei und eigentlich von dem Stationsbeamten, Amtsinspektor H. hätte gefunden werden müssen. Nicht fehlen durfte auch der Ruf von einem Langzeitinsassen, wonach „wir hier alle verrecken werden“! Dies untermauerte der von den Verwahrten gewählte Insassen-Vertreter Herr H., der davon sprach, wie nun einige Mitverwahrte „in Todesangst“ leben würden und befürchteten auch nie mehr lebend in Freiheit zu gelangen.

Aus dem Totenhaus grüßt deshalb heute wieder

Thomas Meyer-Falk, z.Zt. Justizvollzugsanstalt (SV)
Hermann-Herder-Str.8, D-79104 Freiburg

http://freedomforthomas.wordpress.com

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