An niemandem dürfte die Berichterstattung über den neuartigen CORONA-Virus vorbei gegangen sein. Nun treffen Behörden auch erheblich in die Besuchsmöglichkeiten von Gefangenen eingreifende Maßnahmen.
JVA Freiburg in Baden-Württemberg
Bislang haben hier Strafgefangene mehrere Stunden Besuch im Monat: im Bereich der Sicherungsverwahrung gelten noch umfangreichere Möglichkeiten. Per Aushang vom 4.3.2020 wurde die Besuchszeit nun im Bereich Strafhaft auf den gesetzlichen Mindestanspruch (§ 19 JVollzGB-3 sieht eine Stunde vor) und im Bereich Sicherungsverwahrung auf 10 Stunden (was der entsprechenden gesetzlichen Regelung für die SV entspricht) reduziert.
Weitere Restriktionen
Ebenfalls nur durch Aushang wurde mitgeteilt, dass alle schon vergebenen Termine widerrufen worden seien, man müsse jeden Termin neu beantragen. Was zur Folge hat, dass Personen, die ihre Anreise schon frühzeitig geplant haben (Zugticket/Hotelzimmer) nun möglicherweise auf erheblichen Kosten sitzen bleiben, wenn nämlich der eigentlich vereinbarte Termin nun nicht wahrgenommen werden kann.
Für den Bereich Sicherungsverwahrung waren die Bediensteten der Besuchsabteilung zumindest persönlich erreichbar und es wurde nach Kompromisslösungen gesucht, aber an der Begrenzung auf 10 Stunden führte nichts vorbei.
Ferner müssen alle BesucherInnen und externen Personen, mit Ausnahme der JVA-Beschäftigten, vor Betreten der Anstalt einen Fragebogen ausfüllen. Werde nur eine einzige Frage mit „JA“ beantwortet, ist der Zugang zur Anstalt zu verwehren. Gleiches gilt für jene Menschen, die nach Ansicht des Personals an der Torwache „offensichtlich Erkrankungszeichen zeigen“. Diesen soll der Zugang gleichfalls verboten werden.
All diese Maßnahmen gelten zeitlich unbefristet „bis auf weiteres“.
Reaktion der Insassen
Im Bereich der Sicherungsverwahrung kam es umgehend zu Schreiereien und lautstarken Protesten. BesucherInnen, die in den nächsten Tagen oder in der kommenden Woche anreisen wollten, haben längst Zugtickets gebucht, Hotelzimmer reserviert und stehen nun eventuell vor verschlossenen Toren. Einzelne Insassen haben sich jetzt schriftlich beschwert oder wollen Klage bei Gericht einreichen. Zum einen mutet willkürlich an, dass die Beschäftigten dem Wortlaut der Verfügung nach ausdrücklich nicht betroffen sind, d.h. wenn diese nun hustend, schniefend, niesend über die Gänge flanieren, dann ist das wohl so. Zum anderen muten die Maßnahmen völlig unverhältnismäßig an und stellen einen schweren Eingriff in die familiären und freundschaftlichen Bindungen der Betroffenen (Insassen, sowie deren Angehörige und FreundInnen) dar, gegen die sie sich erstmal nicht wirklich effektiv wehren können.
Folgt man den Medienberichten, wonach sich die Corona-Thematik über viele Monate, vielleicht auch ein oder zwei Jahre hinziehen wird, handelt es sich wohl auch nicht um eine nur sehr kurzzeitige Maßnahme.
Wohlgemerkt, in der JVA selbst gibt es keinen Coronaverdacht, es geht (angeblich) nur um den „Schutz der Bediensteten und Inhaftierten vor einer möglichen Erkrankung sowie (der) Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs und des Ablaufs“.
Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg