Es ist Mord!

ein Beitrag von Thomas Meyer-Falk

In den letzten Monaten wird wieder intensiver über das Sterben im Mittelmeer berichtet und diskutiert, auch deshalb, weil deutsche Schiffe bzw. Kapitäninnen und Kapitäne von der italienischen Justiz verfolgt werden. Von den Titelseiten der Presse schreien uns ihre Gesichter entgegen, machen uns, die wir im Trockenen sitzen, auch ein schlechtes Gewissen. Das rege Spendenaufkommen nach Aufrufen u.a. von Jan Böhmermann kann als Indiz gelten, gewissermaßen die moderne Form des Ablasses.

Meine Frage ist nun, gibt es einen moralisch qualitativen Unterschied zwischen Morden des NSU oder wie kürzlich an dem Kasseler Regierungspräsidenten einerseits und dem Sterbenlassen der Geflüchteten im Mittelmeer, das die EU – Regierungen und deren Mitglieder zu verantworten haben, andererseits?

Friedrich Engels schrieb in seiner Schrift gegen die sozialen Auswirkungen des Kapitalismus davon, dass wir von Totschlag oder Mord sprächen, wenn ein Einzelner einem Anderen körperlichen Schaden zufüge, der zu dessen Tod führe, um dann zu betonen, es sei jedoch ebenso Mord, wenn die Gesellschaft hunderten oder tausenden Menschen Lebensbedingungen und Verhältnissen aussetze, die deren Tod bedingen („Die Lage der arbeitenden Klasse in England“). In diesen Fällen handele es sich um versteckten, heimtückischen Mord, so Engels in seiner Analyse.

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Der alltägliche Vollzugswahnsinn in der Freiburger Sicherungsverwahrung

Immer wieder gibt es Gelegenheit über den Vollzugsalltag in einer Haftanstalt zu berichten, mal sonderbar, mal skurril und in selteneren Fällen ist sogar irgendwas „wahnsinnig gut“. Und so soll es heute um die Intensivbetreuung eines Insassen im Rahmen eines Grillfestes gehen (1.), die fehlende Betreuung auf einer der SV-Stationen (2.), die Zellenrazzien-Problematik (3.) und den Schulbesuch (4.).

  1. Intensivbetreuung bei Grillfest

Eigentlich findet in der SV-Anstalt (SV = Sicherungsverwahrung) jedes Jahr im Juli ein Grillfest statt, zu welchem Angehörige und BetreuerInnen eingeladen werden konnten. Die Verwahrten und deren BesucherInnen, sowie das Personal saßen sodann im Knasthof auf Bierbänken zusammen und es wurde rund zwei Stunden gegrillt.

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Die Kuchentransport-Affäre und die JVA Freiburg

Am 21.März 2019 hat mir der Vollzugsleiter der Freiburger Sicherungsverwahrung, der Sozialoberinspektor G. mündlich eröffnet, dass ich bis auf weiteres Hofgang in einem Sonderhofbereich der Strafhaft machen müsse.

Die Vorgeschichte:
Gut 15 Jahre ist es her, da saß ich in Bruchsaal in Isohaft und ein albanischer Mitgefangener der sah wie ich weggebunkert war ließ mir einen Weihnachtsstollen über die Stationsbeamten zukommen. Irgendwann trafen wir uns in Freiburg in der Sicherungsverwahrung wieder. Am 20. März feierte er Abschied, denn am Folgetag sollte er in die JVA Hamburg verlegt werden. Da man hier in der SV-
Anstalt nicht einfach so jederzeit in den Hof gehen kann (obwohl das Gesetz eigentlich seit 2013 die freie ungehinderte Zugangsmöglichkeit vorsieht), ließ er mir zum Abschied in einem Stoffbeutel ein Stück Kuchen in den Hof hinunter, wo ich gerade die Sonne genoss.

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Thomas Meyer-Falk: Erster Ausflug in Freiburger Innenstadt

Seit der Verhaftung 1996 durfte ich mich außerhalb der Gefängnismauern erstmals wieder 2014 im Rahmen einer von drei Wärtern bewachten und an den Händen gefesselt bewegen; ich besuchte Freundinnen in Stuttgart und Bretten (bei Karlsruhe). Nun durfte ich erstmals ungefesselt einen Spaziergang durch Freiburg absolvieren. Wollen Sie essen gehen? Schon Wochen vor der Ausführung sollte eigentlich detaillierter erörtert und geplant werden, wie der Spaziergang ablaufen … Thomas Meyer-Falk: Erster Ausflug in Freiburger Innenstadt weiterlesen

Erneut Häftling gestorben in Sicherungsverwahrung

von Thomas Meyer-Falk

Wenige Tage vor Ostern 2017 wurde der Sicherungsverwahrte Herr K. Von einem Mituntergebrachten leblos im Haftraum aufgefunden.

Wer war Herr K.?

Sein Leben war geprägt von seinen körperlichen Einschränkungen, denn von Geburt an war er körperlich gehandicapt durch seine verkümmerten Extremitäten. Zeitlebens war er auf einen Rollstuhl angwiesen. Seit einigen Jahren saß er im sogenannten  ‚behindertengerechten‘ Haftraum der SV-Abteilung der JVA Freiburg. Immer wieder erzählte er, mittlerweile über 50 geworden, wie er um Besserungen seiner Haftsituation kämpfe. Das OLG Karlsruhe beanstandete vor einiger Zeit ausdrücklich, dass man Herrn K. keinen adäquaten Zugang zum arbeitstherapeutischen Betrieb ermögliche. Die JVA hatte eine Beschäftigung dort unter Hinweis auf die multiplen körperlichen Behinderungen von Herrn K. abgelehnt. Dies sei nicht vereinbar mit dem  Benachteilungsverbot gegenüber Behinderten, so das Gericht.

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Sicherungsverwahrung – eine Maßregel der Nazis?!

Immer wieder wird in Zweifel gezogen, dass es die Nationalsozialisten gewesen sind, welche die Maßregel der Sicherungsverwahrung eingeführt haben. Deshalb heute dieser Zwischenruf. Die Zweifler: Erst vor kurzem hat eine/e anonyme/r KommentatorIn zu einem Artikel von Smily( https://linksunten.indymedia.org/de/node/190531) die These aufgestellt, die Sicherungsverwahrung sei „schon in der Weimarer Republik durch das Parlament gewunken“ worden und erst „nach der Machtergreifung Hitlers in Kraft“ getreten. Die Fakten: … Sicherungsverwahrung – eine Maßregel der Nazis?! weiterlesen