Erneut Häftling gestorben in Sicherungsverwahrung

von Thomas Meyer-Falk

Wenige Tage vor Ostern 2017 wurde der Sicherungsverwahrte Herr K. Von einem Mituntergebrachten leblos im Haftraum aufgefunden.

Wer war Herr K.?

Sein Leben war geprägt von seinen körperlichen Einschränkungen, denn von Geburt an war er körperlich gehandicapt durch seine verkümmerten Extremitäten. Zeitlebens war er auf einen Rollstuhl angwiesen. Seit einigen Jahren saß er im sogenannten  ‚behindertengerechten‘ Haftraum der SV-Abteilung der JVA Freiburg. Immer wieder erzählte er, mittlerweile über 50 geworden, wie er um Besserungen seiner Haftsituation kämpfe. Das OLG Karlsruhe beanstandete vor einiger Zeit ausdrücklich, dass man Herrn K. keinen adäquaten Zugang zum arbeitstherapeutischen Betrieb ermögliche. Die JVA hatte eine Beschäftigung dort unter Hinweis auf die multiplen körperlichen Behinderungen von Herrn K. abgelehnt. Dies sei nicht vereinbar mit dem  Benachteilungsverbot gegenüber Behinderten, so das Gericht.

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