Seit dem 09. September ist der Freispruch von Gazelle rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat keine Rechtsmittel eingelegt.
Gazelle wurde beschuldigt gemeinsam mit anderen das Gelände Königsbrücker Straße 14 betreten zu haben. Dabei sollen sie den Zaun und Fensterscheiben im Erdgeschoss des Gebäudes beschädigt haben, strafbar als gemeinschaftlich begangene Sachbeschädigung in tateinheit mit Hausfriedensbruch, §303 Strafgesetzbuch.
Das Gericht folgte der Einschätzung der Verteidigung, dass das Gebäude weder ausreichend umfriedet war – relevant für den Hausfriedensbruch. Noch glaubte der Richter die erfundene Geschichte der Anklage, die Fensterscheiben seien durch die Angeklagte zerstört worden. Weitere Details zum Prozess findet ihr im Bericht vom 1. Prozesstag.
Für uns ist das ein großer Erfolg! Die konsequente Haltung der Angeklagten die jederzeit auf einem Freispruch bestanden hat, Kooperation mit den Verfolgungsbehörden verweigerte und den Prozess politisch führen wollte hat sich gelohnt.