Eine Festnahme kann bei dir zuhause oder sonst irgendwo passieren. Die Situation ist zumeist völlig überraschend und daher heißt die erste Devise: Ruhe bewahren!
Wenn du dich gegen die Festnahme wehrst, kann dir ein Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen werden.
Du hast Anspruch zu erfahren, was dir vorgeworfen wird und was die Gründe für die Festnahme sind, frage nach! Entweder es gibt einen schriftlichen Haftbefehl oder du wirst nach einer angeblichen Tat vorläufig festgenommen.
Üblicherweise wirst du nach der Identitätsfeststellung ins Polizeirevier gebracht. Dort werden die Cops versuchen dich zu vernehmen und eine erkennungsdienstliche Behandlung durchzuführen.
Verlange, dass du eine Person deines Vertrauens von der Festnahme informieren kannst. Das kann auch der Ermittlungsausschuss sein.
Zusätzlich hast du das Recht, eine_n Anwält_in zu beauftragen.
Bestehe darauf, sofort dem/der zuständigen Richter_in vorgeführt zu werden. Es ist dein Recht, dass ein_e Richter_in darüber entscheidet, ob du drin bleiben musst. Du musst allerspätetens am Tag nach deiner Festnahme eine_r Richter_in vorgeführt werden. Bestehe auf (d)eine_r Anwält_in, spätestens wenn du vor dem/der Haftrichter_in stehst.
Ansonsten raten wir dringend davon ab, irgendwelche Worte mit den Cops zu wechseln. Du hast ein Recht auf Aussageverweigerung, mache unbedingt von diesem Recht Gebrauch!
Tust du dies nicht, können auch unbedachte und scheinbar nebensächliche Äusserungen von dir unbeabsichtigt andere Menschen oder ganze Strukturen in Bedrängnis bringen! Selbst wenn deine Angaben nicht vor deinen Augen protokolliert werden, werden die Cops einen Bericht darüber schreiben, was du gesagt und getan hast. Sie sind dann Zeug_innen über deine Äusserungen. Deshalb: Anna & Arthur halten das Maul!
Alles was du zu deiner Verteidigung vorbringen willst, kannst du auch noch später nach einer Besprechung mit eine_r Anwält_in sagen.