Fast drei Jahre lagen zwischen einer Gerichtsverhandlung und einem von der Öffentlichkeit deklarierten „brutalen Anschlag“. Am 12.02.2018 wurde am Amtsgericht Dresden eine Sachbeschädigung an der Landeszentrale für politische Bildung (Slpb) verhandelt. Nach drei Jahren Polizeiermittlungen, einer Hausdurchsuchung und einer DNA Entnahme, überdauerte das Verfahren sogar den damaligen Leiter der Slpb, Frank Richter. Von der damaligen Sensationslust von Politik und Medien, war zum Tag der Verhandlung nichts mehr zu spüren.
Ein kurzer Rückblick
In der Nacht vom 25. März 2015 auf den 26. März fand ein Angriff auf die Slpb statt. Mit Farbe und Steinen wurde das Gebäude beschädigt. Die Öffentliche Erregung war groß, selbst der Innenminister Sachsens ließ es sich nicht nehmen, diesen Angriff zur politischen Farce zu inszenieren.
In derselben Nacht wurde ein Mensch in den Straßen im weiteren Umkreis einer Polizeikontrolle unterzogen. Der räumliche Zusammenhang und vermeintliche Spuren bei der aufgegriffenen Person reichten einem sächsischen Richter zur Anordnung einer Hausdurchsuchung, sowie einer tiefgreifenden Erkennungsdienstlichen Erfassung, samt DNA und
Fingerabdruck Analyse. Die Rote Hilfe Dresden berichtete.
Für den damaligen Leiter der Slpb war der Täter schnell ausgemacht. In einem narzisstisch und moralisch überlegen wirkenden Statement wurde die aufgegriffene Person als Täter identifiziert und das ohne Anhaltspunkte von Indizien oder gar Beweisen. Von einem roten Fleck auf einer weißen Wand war damals die Rede.
In diesem wurde von einem Angriff auf eine vermeintlich unschuldige Institution und deren Leiter, welche sich bis heute nicht eingestehen wollen den strukturellen Aufbau von Pegida durch Ihre Arbeit unterstützt zu haben, fabuliert.
Was geschah danach?
Lange drei Jahre geschah nicht viel. Die staatlichen Behörden ermittelten zwar was das Zeug hielt, aber das beschlagnahmte Handy des Beschuldigten sowie sämtliche gesammelten Daten (u.a Funkzellen- und Standortabfrage) führten zu keinem Ermittlungserfolg. Auch die genommene DNA Probe und Fingerabdrücke, welche mit Proben vom Tatort verglichen wurden, brachten keine verwertbaren Erkenntnisse. Augenzeugen hatten die Beamten nicht gefunden. Lediglich ein „Hörzeuge“, welcher einen vermeintlichen Tatzeitpunkt herstellen sollte, wurde vorgeladen. So zog die Staatsanwaltschaft quasi „unbewaffnet“ in die Verhandlung.
Die Verhandlung
Das anfängliche „öffentliche Interesse“ an der Sache war zum Tag der Verhandlung verpufft. So waren nach drei Jahren Ermittlungen und nach anfänglich propagierten 10.000 Euro Sachschaden, lediglich eine Anzeige wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung im Wert von 2.700 Euro zusammengekommen. Alle Beweise wurden ausgewertet und ohne Befund aufgenommen. Der leitende Ermittler gab sogar zu: „Meiner Meinung nach haben die Ermittlungen zu keiner Zeit zu Erkenntnissen geführt die ein Gerichtsverfahren bedingen“. Die Verhandlung fand ihr Ende in einer seltenen Freude in Sachsen – einem Freispruch. Sogar das von der Staatsanwaltschaft eingelegte Rechtsmittel wurde nach wenigen Wochen zurückgezogen.
Welche Erkenntnis bleibt?
Dieser Fall reiht sich in eine Vielzahl von Vorfällen ein, die immer wieder aufzeigen, wie sächsische Zustände funktionieren. Dabei ist es wichtig die Ruhe zu bewahren, sich nicht durch die Repressalien des Staates und in die Länge gezogene Verfahren aus dem Konzept bringen zu lassen. Wichtig bleibt dabei unter keinen Umständen mit den Ermittlungsbehörden zusammenzuarbeiten. Die betroffene Person möchte sich auf diesem Weg noch einmal bei allen Personen bedanken, die ihr während des Verfahrens und den Ermittlungen zur Seite standen.