Achtung: Ausnahme bei erkennungsdienstlicher (ed-) Behandlung oder DNA-Behandlung! Nicht ignorieren!
Es besteht keine Pflicht, auf eine einfache Vorladung der Cops zu reagieren oder gar dort zu erscheinen. Dabei ist es egal, ob du als Zeug_in oder als Beschuldigte_r vorgeladen bist. Es kann dir auch nicht als Nachteil ausgelegt werden, nicht bei den Vorladungen zu erscheinen – es ist dein Recht nicht zu erscheinen!
Einfach ‚Nicht Hingehen‘ reicht aus! Du musst weder deine Daten angeben – denn diese haben die Cops schon, sonst hätte dich der Brief inkl. Vorladung nicht erreicht. Noch musst du den Termin absagen.
Ein Sonderfall sind Ladungen zu den Cops, bei denen du als Zeug*in IM AUFTRAG DER STAATSANWALTSCHAFT vernommen werden sollst:
Beim Nichtbefolgen einer solchen Ladung können Ordnungsgelder oder gar Ordnungshaft drohen. Diese Regelung gilt seit Sommer 2017 – noch ist völlig unklar, welche Auswirkung diese Gesetzesverschärfung in der Praxis haben wird, da nicht genau definiert ist, was „im Auftrag der Staatsanwaltschaft“ bedeutet. Zudem müssen die Cops keine bestimmten Fristen oder Formalien für ihre Ladung einhalten, so dass jedenfalls theoretisch eine spontane Vernehmung als Zeug*in auch während einer Wohnungsdurchsuchung erfolgen könnte. Denkbar ist auch, dass Beschuldigte zunehmend erst als Zeug*innen vorgeladen werden, um so ihr Schweigerecht zu unterlaufen.
Doch auch als Zeug*in hast du stets Anspruch auf die Anwesenheit oder zumindest vorherige Konsultation einer*s Anwält*in, worauf du auch immer bestehen solltest. Verlange im Zweifel eine schriftliche Vorladung zu einem späteren Termin um Zeit zu gewinnen. Sofern du Post von den Cops bekommst, achte drauf, ob ein Verweis auf einen staatsanwaltlichen Auftrag und eine Belehrung über die evtl. Konsequenzen deines Nichterscheinens enthalten ist. Fehlt dieser Verweis, so handelt es sich um eine einfache Vorladung, auf die du nicht reagieren musst (siehe oben). Komm in unsere Sprechstunde, wenn du dich unsicher fühlen solltest.
Schriftliche Anhörungsbögen können und sollten in jedem Fall ignoriert werden. Diese haben nicht mehr Gewicht als eine einfache Vorladung zur polizeilichen Vernehmung. Der Hinweis, man sei verpflichtet seine Personalien vollständig und richtig anzugeben, sonst könne man gem. § 111 OWiG mit Geldbuße belangt werden, zwingt nicht zur Rücksendung des Bogens. Die Vorschrift dient allein der Identitätsfeststellung der Betroffenen. Wenn du angeschrieben wirst, ist deine Identität offenbar bereits ermittelt und du bist nicht verpflichtet das Papier auszufüllen und den Cops noch eine Schriftprobe zu liefern. Außerdem werden dort auch angeblich auskunftspflichtige Sachen abgefragt, die gar keine Pflichtangaben sind (wie z.B. Telefonnummer u.ä.).
Was ist passiert, wenn dir eine Vorladung ins Haus flattert?
Ein Ermittlungsverfahren gegen dich (bzw. du bist als Zeug_in benannt) ist im Gang. Du allein kannst nie einschätzen, welchen Umfang die Ermittlungen gegen dich haben und welche detaillierten Beweise es gegen dich gibt (z.B. Videomaterial, belastende Zeug_innenaussagen etc.).
Eine Aussage macht die Situation für dich nicht besser, sondern schlimmer. Denn du weißt nie, ob du den Cops mit deiner Aussage nicht doch noch wichtige Details für ihre Ermittlungen lieferst. Auch wenn du dir sicher bist, nichts gemacht zu haben oder die ‚Sache‘ sich für dich anders darstellt, als in dem Vorladungsschreiben: Verweigere dennoch deine Aussage!
Du selbst wirst bei einer Vernehmung nie erfahren, was konkret gegen dich ermittelt wurde. Daher komm zum EA bzw. besuche eine_n Anwält_in deiner Wahl. Denn nur eine sogenannte Akteneinsicht macht klarer, was die Cops dir konkret vorwerfen und welche Beweismittel sie gegen dich in der Hand haben. Bei einer Akteneinsicht bekommt ein_e Anwält_in Einblick in die Ermittlungsakte und kann dich beraten.
Wirf die Vorladung dennoch nicht weg. Melde dich in jedem Fall beim Ermittlungsausschuss (EA-Leipzig) oder einer Anwält_in (um Akteneinsicht zu nehmen), denn die nächste Post kann dann schon ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift sein.
Es ist auch schon vorgekommen, dass die Cops nach Nichterscheinen zur Vorladung rechtswidrig zu Hause oder in der Schule aufgekreuzt sind. Um solchen Überraschungen vorzubeugen, bietet es sich an eine Anwält_in zu beauftragen, die den Cops mitteilt, dass du keine Aussagen machst.
Daher immer: Anna & Arthur halten’s Maul – Keine Aussagen vor Polizei und Justiz!