Berechtigungsschein für Beratungshilfe

Ihr habt bei juristischen Schwierigkeiten das Recht euch mit der/ dem Anwält *in eures Vertrauens beraten zu können. Damit ihr dieses Recht auch mit geringem Einkommen wahrnehmen könnt, gibt es Beratungshilfescheine für eine Beratung durch eine*n Anwält*in. Dann kostet euch diese Beratung maximal 15 EUR, die euch auch noch von der/ dem Anwält*in erlassen werden können.

Die Beratungshilfe wird beim Amtsgericht in der Stadt beantragt, wo ihr gemeldet seid. Ihr müsst nachweisen, dass ihr zu wenig Geld habt die Beratung selbst zu finanzieren, und dass ihr keine andere Möglichkeit der kostenlosen Rechtsberatung (Gewerkschaft, Rechtsschutzversicherung etc.) nutzen könnt. Dafür solltet ihr alle Unterlagen (Einkommensnachweise, Mietvertrag, Kontoauszüge der letzten 3 Monate usw) vollständig schon bei Antragstellung mitnehmen (Einzelheiten zu den Unterlagen, die ihr mit zum Amtsgericht nehmen müsst, findet ihr hier.

Außerdem darf in der betreffenden Sache noch kein gerichtliches Verfahren gegen euch eröffnet sein. Die Beratungshilfe wird nur außerhalb gerichtlicher Verfahren gewährt. Das heißt Beratungshilfe ist möglich für Vorladungen, Anhörungsbögen, Bußgeldbescheide, Briefe von Staatsanwaltschaft und Polizei, Beschlüsse vom Ermittlungsrichter. Nicht möglich ist Beratungshilfe nach Strafbefehlen, Anklageschriften, Urteilen.
Wenn ihr alle Unterlagen vollständig mithabt, bekommt ihr dann in der Regel direkt den Beratungshilfeschein ausgehändigt, in seltenen Fällen zugeschickt.

Ihr müsst nachweisen, dass ihr eine anwaltliche Beratung benötigt. Legt dafür nur einen der oben genannten Zettel (z.B. Vorladung) vor. Wichtig ist, dass ihr nix zum Sachverhalt sagt, der geht sie nichts an. Wie sonst gilt hier auch: Anna und Arthur halten das Maul. Lasst euch auch nicht darauf ein, falls die Angestellten selbst euch gleich „beraten“ wollen.

Falls die Beratungshilfestelle euch den Beratungshilfeschein verweigert, lasst euch die Ablehnung schriftlich aushändigen. In manchen Fällen kann man dagegen etwas unternehmen und doch noch die Beratungshilfe bekommen. Wenn ihr mit dem Beratungshilfeschein zu eure*r*m Anwält*in kommt, ist die Erstberatung also schon mal finanziert.

In Ermittlungsverfahren gibt es nur eingeschränkt Beratungshilfe, nämlich nicht für eine anwaltliche Vertretung, die über die Beratung und Akteneinsicht hinausgeht. Bei Fragen hierzu kommt in die Sprechstunde.