Der Umgang von Rechtshilfegruppen mit Rechtsanwält*innen kann von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein. Wir als Leipziger EA arbeiten mit einigen Rechtsanwält*innen unseres Vertrauens zusammen. Die Rechtsanwält*innen, die wir vermitteln teilen unser politisches Selbstverständnis und arbeiten daher nie für Nazis und/oder Cops. Auch bei Sexualdelikten übernehmen sie generell keine Mandate für die*den Beschuldigte*n.
Bei Demos oder anderen Aktionen ist meistens der EA geschaltet. Wenn du einfährst und wir von deiner Ingewahrsamnahme erfahren, versuchen unsere Anwält*innen dich zu unterstützen und mit dir in Kontakt zu kommen. Falls die Cops dir in der Gesa mitteilen, dass ein*e Rechtsanwält*in mit dir sprechen möchte, dann bedeutet das also, dass die Vermittlung funktioniert hat. Mit unseren Anwält*innen fallen in dieser Situation für dich keine Kosten an. Im Zweifel frag nach.
Aber nicht nur während des Demogeschehens selber greifen wir auf die Unterstützung durch Rechtsanwält*innen zurück. Wenn wir dir in unserer Sprechstunde nicht weiterhelfen können, dann vermitteln wir dich an unsere Rechtsanwält*innen.
Nicht erst, wenn eine Gerichtsverhandlung ansteht, kann der Gang zu eine*r Rechtsanwält*in erforderlich werden. In den meisten Fällen ist ein früheres Eingreifen (z.B. in ein noch laufendes Ermittlungsverfahren) durch eine*n Anwält*in der bessere Weg. Auch, wenn z.B. eine Ladung zur DNA-Entnahme im Postkasten liegt, muss schnellstens ein_e Anwält_in her. Selbstverständlich entstehen Kosten für die anwaltliche Unterstützung. Diese Kosten sind allerdings sehr oft minimierbar, z.B. durch die Beantragung von Beratungshilfe oder einen Unterstützungsantrag bei der Roten Hilfe . In unserer Sprechstunde können wir dir die Voraussetzungen und Randbedingungen der verschiedenen Varianten erklären.