Deine Identität fest zu stellen ist der Polizei im öffentlichen Raum nur unter bestimmten Umständen erlaubt. Das Sächsische Polizeigesetz regelt unter § 19 Identitätsfestellung, dass die Polizei um eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden, solche Maßnahmen treffen kann. In der Regel braucht es also den Verdacht, dass du eine Straftat in unmittelbarer Zukunft begehen wirst oder aber eine Straftat begangen hast. Außerdem gibt es Orte, an denen die Polizei ermächtigt wird, auch ohne den Verdacht einer Straftat deine Identität festzustellen. Dies sind insbesondere Bahnhöfe und Bahnanlagen, Regierungsgebäude sowie in einem 30 Kilometer-Radius entlang der Grenze zwischen Sachsen und der Tschechischen Republik.
Die Feststellung deiner Identität durch die Polizei geschieht in der Regel über die Angabe deiner Personalien, wie sie auf Personalausweisen festgehalten werden:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum
- Wohn-/ Meldeadresse
Du bist nicht verpflichtet ein entsprechendes Ausweisdokument (Personalausweis/ Reisepass/ entsprechendes Dokument im Asylverfahren) immer mit dir zu führen. Es ist genauso möglich, der Polizei mündliche Angaben zu machen, die diese dann in aller Regel mit ihrer Datenbank abgleichen wird. Sowohl die Angabe falscher Personalien, als auch die Verweigerung der Abgabe dieser Daten wird als Ordnungswidrigkeit geahndet (§ 111 Owigesetz). Machst du der Polizei gegenüber keine Angaben, dann sind die Bullen ermächtigt, dich vorübergehend in Gewahrsam zu nehmen.
Unser Flyer zu Polizeikontrollen für die Hosentasche.
PDF-Dateien:
Deutsch Vorderseite | Deutsch Rückseite
Englisch Vorderseite | Englisch Rückseite
Dari Vorderseite | Dari Rückseite
Flyer der Gruppe Cop Watch aus Leipzig zu Polizeikontrollen:
https://copwatchleipzighome.files.wordpress.com/2019/08/broschucc88re-polizeigewalt_digital.pdf