Versammlungen unter freiem Himmel (Kundgebungen und Demos) müssen laut Gesetz 48 Stunden vor öffentlicher Bekanntgabe, das heisst, vor offizieller Mobilisierung, angemeldet werden. Ausnahmen sind Eilversammlungen und Spontanversammlungen.
Eilversammlungen sind Kundgebungen/ Demos die so kurzfristig geplant werden, dass die Anmeldefrist nicht mehr eingehalten werden kann. Sie sind zum frühestmöglichen Zeitpunkt und vor dem öffentlichen Bewerben anzumelden.
Spontanversammlungen sind Kundgebungen/ Demos, die sich ungeplant spontan auf ein Ereignis hin bilden. Sie müssen nicht angemeldet werden.
Anmeldebehörde in Sachsen ist die “untere Polizeibehörde“ an dem Ort, wo die Versammlung stattfinden soll. Für Leipzig ist das Ordnungsamt der Stadt Leipzig und für das Umland die jeweiligen Landratsämter zuständig. Versammlungsanmeldungen können telefonisch, per Brief, Fax oder Email erfolgen.
Eine Erlaubnis der Behörde ist nicht notwendig!
Bei der Anmeldung müssen folgende Angaben gemacht werden:
- Thema der Versammlung
- Name eines Versammlungsleiters / einer Versammlungsleiterin
- Ort bzw. Weg der Versammlung
- Tag und Uhrzeit der Versammlung
- verwendete Versammlungsmittel (Bühne, Fahrzeug, Lautsprecher, etc.)
- erwartete TeilnehmerInnenzahl (Schätzung reicht)
- wenn ihr Ordner_innen wollt, müsst ihr das beantragen
Wenn die Behörden sich nicht melden, keine Auflagen machen und die Versammlung nicht verbieten, kann eine Versammlung wie angemeldet durchgeführt werden. In der Regel kommt aber von der Versammlungsbehörde ein sogenannter Auflagenbescheid.
Der Inhalt des Auflagenbescheides ist von den Umständen der Versammlung abhängig und von der Versammlungsbehörde zu begründen. Auflagen dürfen gemäß § 15 sächsisches Versammlungsgesetz nur erlassen werden, wenn ansonsten eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen würde.
Wenn ihr als Demoanmelder_In einen Auflagenbescheid erhaltet, prüft den Inhalt sorgfältig oder kommt damit so schnell wie möglich zu uns. Auch wenn die Auflagen rechtswidrig sind, müsst ihr euch daran halten, wenn sie nicht vorher vom Verwaltungsgericht für unzulässig erklärt worden sind.
Wenn ihr Kundgebungen / Demos plant, meldet euch bitte bei uns. Der Kontakt zur Orga-crew ist für uns wichtig, um euch unterstützen zu können.
Zum Versammlungsrecht empfehlen wir das Buch „Versammlungsfreiheit – Ein Praxisleitfaden“, erhältlich zum Beispiel bei der Roten Hilfe.